Erst kürzlich hätten die Medien über das Beispiel eines wichtigen neuen Epilepsie-Medikaments berichtet, das aus formalen Gründen durch das AMNOG-Raster gefallen sei und Patientinnen und Patienten in Deutschland nun nicht mehr zur Verfügung stehe: „Das darf nicht sein! Wir brauchen im AMNOG keine zusätzlichen Unsicherheiten, sondern strukturelle Verbesserungen bei der Bewertung des Zusatznutzens“, so Fahrenkamp. „Dass es dem vdek mit seinem Vorschlag eines „AMNOG 2.0“ weniger um Versorgungsverbesserung und –vielfalt geht, sieht man auch an dem ebenso bekannten wie falschen Vorwurf der Orphanisierung. Wer von davon spricht, unterstellt den Zulassungsbehörden, dass sie falsche Zulassungen erteilen. Diese ständige Verunglimpfung der Behörden ist der schwierigen Debatte um den Wert von Innovationen nicht zuträglich“, so Fahrenkamp.
Der BPI hat erst vor kurzem eine kritische AMNOG-Bilanz gezogen und konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht: http://www.bpi.de/presse/pressekonferenzen/.