Ein Beispiel zu den angeblichen Einsparpotenzialen und der fehlenden Aufschlüsselung für Generika: Der AVR 2015 weist für ein entzündungshemmendes Arzneimittel einen Apothekenverkaufspreis ohne gesetzliche Abschläge und Mehrwertsteuer von EUR 8,77 aus. Darin ist die Vergütung von Großhandel und Apotheken in Höhe von EUR 7,54 enthalten, bleiben für den Hersteller EUR 1,23 – vor weiteren Reduktionen durch Rabattverträge. Schon der Handelsanteil ist sechsmal so hoch wie die Einnahme des Herstellers und liegt über dem Gesamtpreis von EUR 6,24 in den Niederlanden. „Was wollen Sie dann noch beim Hersteller sparen“, fragt Dr. Gerbsch. Der BPI erneuert auch seine methodische Kritik: Wie in den Vorjahren variiert der AVR seine Berechnungsmethoden erneut, korrigiert einzelne und wiederholt alte Fehler. Eine erste Durchsicht zeigt: Die Berechnung nationaler und internationaler Einsparpotenziale wurde korrigiert und Doppelzählungen der Vorjahre entfernt. Unverändert sind z. B. die Verwendung falscher Preisstände: Wer Arzneimittelausgaben 2014 analysiert, kann dafür nicht Preise von 2015 verwenden. Dass eine Senkung von Zwangsabschlägen zu erhöhten Ausgaben der Kostenträger führt, kann nicht überraschen. Diese Senkung war mehr als überfällig: Die Erhöhung der Zwangsabschläge 2010 war eine politische Reaktion auf erwartete Kassendefizite in Folge der Wirtschaftskrise 2009 – statt Defiziten haben die Krankenkassen in den Folgejahren erhebliche Überschüsse erzielt und Reserven gebildet, die sich Ende 2014 für die Gesetzliche Krankenversicherung auf 28 Milliarden Euro beliefen. Dass das 2010 verhängte Preismoratorium fortgesetzt wurde, ignorieren die Autoren des AVR. Die erhöhten Ausgaben für Arzneimittelinnovationen sind zum einen auf die erhöhte Zahl neuer Präparate zurückzuführen: Ein Erfolg der Forschung, der neue Therapieoptionen schafft. Zum anderen kommen neue Arzneimittel zum Einsatz, die insbesondere Hepatitis C effektiv behandeln können. Die Einsparungen durch vermiedene Folgekosten wie Lebertransplantationen und die eingesparte bisherige Behandlung rechnen die Autoren ebenfalls nicht gegen.
Beim AVR kaum Neues
Ein Beispiel zu den angeblichen Einsparpotenzialen und der fehlenden Aufschlüsselung für Generika: Der AVR 2015 weist für ein entzündungshemmendes Arzneimittel einen Apothekenverkaufspreis ohne gesetzliche Abschläge und Mehrwertsteuer von EUR 8,77 aus. Darin ist die Vergütung von Großhandel und Apotheken in Höhe von EUR 7,54 enthalten, bleiben für den Hersteller EUR 1,23 – vor weiteren Reduktionen durch Rabattverträge. Schon der Handelsanteil ist sechsmal so hoch wie die Einnahme des Herstellers und liegt über dem Gesamtpreis von EUR 6,24 in den Niederlanden. „Was wollen Sie dann noch beim Hersteller sparen“, fragt Dr. Gerbsch. Der BPI erneuert auch seine methodische Kritik: Wie in den Vorjahren variiert der AVR seine Berechnungsmethoden erneut, korrigiert einzelne und wiederholt alte Fehler. Eine erste Durchsicht zeigt: Die Berechnung nationaler und internationaler Einsparpotenziale wurde korrigiert und Doppelzählungen der Vorjahre entfernt. Unverändert sind z. B. die Verwendung falscher Preisstände: Wer Arzneimittelausgaben 2014 analysiert, kann dafür nicht Preise von 2015 verwenden. Dass eine Senkung von Zwangsabschlägen zu erhöhten Ausgaben der Kostenträger führt, kann nicht überraschen. Diese Senkung war mehr als überfällig: Die Erhöhung der Zwangsabschläge 2010 war eine politische Reaktion auf erwartete Kassendefizite in Folge der Wirtschaftskrise 2009 – statt Defiziten haben die Krankenkassen in den Folgejahren erhebliche Überschüsse erzielt und Reserven gebildet, die sich Ende 2014 für die Gesetzliche Krankenversicherung auf 28 Milliarden Euro beliefen. Dass das 2010 verhängte Preismoratorium fortgesetzt wurde, ignorieren die Autoren des AVR. Die erhöhten Ausgaben für Arzneimittelinnovationen sind zum einen auf die erhöhte Zahl neuer Präparate zurückzuführen: Ein Erfolg der Forschung, der neue Therapieoptionen schafft. Zum anderen kommen neue Arzneimittel zum Einsatz, die insbesondere Hepatitis C effektiv behandeln können. Die Einsparungen durch vermiedene Folgekosten wie Lebertransplantationen und die eingesparte bisherige Behandlung rechnen die Autoren ebenfalls nicht gegen.