Von den bisher bewerteten neuen Arzneimitteln sind rund 20 Prozent vom Markt verschwunden. Gleichzeitig hat sich die Zahl der europäisch zugelassenen Präparate, die in Deutschland gar nicht erst eingeführt werden, seit dem AMNOG von fünf Prozent auf 23 Prozent erhöht. Davon sind insbesondere Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen betroffen. Um nach der Methodik des IQWiG eine Überlegenheit zu zeigen, wären Studiendauern erforderlich, die so nicht machbar sind. Gleichzeitig sind die Vergleichstherapien gerade bei diesen Arzneimitteln meist generisch und bilden – wenn kein Zusatznutzen attestiert wird – die Vergütungsgrenze. Zudem werden die Erstattungsbeträge veröffentlicht und beeinflussen damit die internationale Preisbildung. Um Marktrückzüge und damit den Wegfall wichtiger Therapieoptionen zu verhindern, spricht sich der BPI-Vorsitzende für Änderungen der AMNOG-Bewertungsmethodik aus. So könne die Akzeptanz sog. Surrogatparameter in diesem Bereich dazu beitragen, den Zusatznutzen der Präparate adäquat zu bewerten. Generell dürfe es im Rahmen der Erstattungsverhandlungen keine preisliche Orientierung an einer generischen Vergleichstherapie geben, da eine Neuentwicklung nicht genauso vergütet wer-den könne wie ein Arzneimittel, das seine Entwicklungskosten längst amortisiert habe. Ein weiteres Problem sei der zunehmende Anteil in Deutschland nicht ein-geführter Arzneimittel. So erschwere man den Patientinnen und Patienten hierzu-lande den Zugang zu Innovationen, die in anderen Ländern ganz selbstverständlich verfügbar seien. Aber selbst wenn Innovationen im AMNOG-Prozess positiv bewertet und mit einem Erstattungsbetrag versehen worden seien, hieße das nicht, dass Patientinnen und Patienten auch selbstverständlich davon profitierten, bemängelte Zentgraf. Der Grund liege meistens darin, dass Ärzte sich aus Angst vor Regressforderungen davor scheuten, das Mittel zu verschreiben. „Diese Situation ist untragbar, wir brauchen eine Klarstellung, dass diese Präparate nach Verhandlung des Erstattungsbetrages wirtschaftlich sind“, forderte der BPI-Vorsitzende. „Therapeutische Verbesserungen müssen auch bei den Patientinnen und Patienten ankommen, sonst sehe ich für die Versorgungsvielfalt und –qualität in Deutschland schwarz. Fünf Jahre nach dem AMNOG-Beschluss des Bundestages besteht noch viel Änderungsbedarf für das „lernende System“, so Zentgraf.
Fünf Jahre AMNOG-Beschluss des Bundestages
Positiv bewertete Arzneimittel erreichen Patienten unzureichend / Jedes fünfte bewertete Arzneimittel geht vom Markt / Anteil der in Deutschland nicht eingeführten Arzneimittel stark gestiegen
Von den bisher bewerteten neuen Arzneimitteln sind rund 20 Prozent vom Markt verschwunden. Gleichzeitig hat sich die Zahl der europäisch zugelassenen Präparate, die in Deutschland gar nicht erst eingeführt werden, seit dem AMNOG von fünf Prozent auf 23 Prozent erhöht. Davon sind insbesondere Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen betroffen. Um nach der Methodik des IQWiG eine Überlegenheit zu zeigen, wären Studiendauern erforderlich, die so nicht machbar sind. Gleichzeitig sind die Vergleichstherapien gerade bei diesen Arzneimitteln meist generisch und bilden – wenn kein Zusatznutzen attestiert wird – die Vergütungsgrenze. Zudem werden die Erstattungsbeträge veröffentlicht und beeinflussen damit die internationale Preisbildung. Um Marktrückzüge und damit den Wegfall wichtiger Therapieoptionen zu verhindern, spricht sich der BPI-Vorsitzende für Änderungen der AMNOG-Bewertungsmethodik aus. So könne die Akzeptanz sog. Surrogatparameter in diesem Bereich dazu beitragen, den Zusatznutzen der Präparate adäquat zu bewerten. Generell dürfe es im Rahmen der Erstattungsverhandlungen keine preisliche Orientierung an einer generischen Vergleichstherapie geben, da eine Neuentwicklung nicht genauso vergütet wer-den könne wie ein Arzneimittel, das seine Entwicklungskosten längst amortisiert habe. Ein weiteres Problem sei der zunehmende Anteil in Deutschland nicht ein-geführter Arzneimittel. So erschwere man den Patientinnen und Patienten hierzu-lande den Zugang zu Innovationen, die in anderen Ländern ganz selbstverständlich verfügbar seien. Aber selbst wenn Innovationen im AMNOG-Prozess positiv bewertet und mit einem Erstattungsbetrag versehen worden seien, hieße das nicht, dass Patientinnen und Patienten auch selbstverständlich davon profitierten, bemängelte Zentgraf. Der Grund liege meistens darin, dass Ärzte sich aus Angst vor Regressforderungen davor scheuten, das Mittel zu verschreiben. „Diese Situation ist untragbar, wir brauchen eine Klarstellung, dass diese Präparate nach Verhandlung des Erstattungsbetrages wirtschaftlich sind“, forderte der BPI-Vorsitzende. „Therapeutische Verbesserungen müssen auch bei den Patientinnen und Patienten ankommen, sonst sehe ich für die Versorgungsvielfalt und –qualität in Deutschland schwarz. Fünf Jahre nach dem AMNOG-Beschluss des Bundestages besteht noch viel Änderungsbedarf für das „lernende System“, so Zentgraf.