Das AMNOG und die Umsetzung der frühen Nutzenbewertung bieten hierfür vielfältige Ansätze. So müssten für Arzneimittel für besondere Therapiesituationen wie Orphan Drugs oder Kinderarzneimittel geeignetere Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden, die den Besonderheiten dieser Arzneimittel, wie z. B. kleine Patientengruppen, gerecht werden. Gleiches gilt für die Preisbildungskritierien von Arzneimitteln, die unter den Bewertungsbedingungen des AMNOG keinen Zusatznutzen zeigen konnten, diesen aber bei anderer Bewertungsmethodik durchaus belegen könnten. So sollten die Bewertungsergebnisse anderer europäischer Nutzen-Bewertungsinstitutionen über die Berücksichtigung der sich daraus ergebenen Preisfestlegungen in anderen europäischen Ländern in die hiesigen Preisverhandlungen eingehen.
Die heutige Veranstaltung könnte ein wichtiger Schritt zum Ausbau des Dialoges sein. Der BPI begrüßt nachdrücklich die Einbindung des breiten Spektrums der an den Verfahren beteiligten Institutionen und Interessenvertreter - von den Zulassungsbehörden, über die im G-BA vertretenen Institutionen bis hin zu betroffenen Unternehmen und den medizinischen Fachgesellschaften. Darüber hinaus regt der Verband einen regelmäßigen Austausch mit dem G-BA auf Arbeitsebene zu pragmatischen Fragen der Verfahrensverbesserung an.