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Mythos Einsparpotenziale - AMNOG und AVR

(lifePR) (Berlin, )
In diesen Tagen jährt sich die Vereinbarung des ersten Erstattungsbetrages nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum ersten Mal. In diesem Zusammenhang wird - unter anderem vom Arzneiverordnungs-Report (AVR) 2012 - immer wieder ein "2 Mrd. EURO Einsparziel" zitiert, das mit dem Gesetz verbunden sei. "Diese Zahlenangabe hält einer Überprü-fung nicht stand", so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Weder in den Eckpunkten zum Gesetz, noch im Kabinettentwurf oder in Beschlussemp-fehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses oder im Gesetz selbst taucht diese Zahl auf. Nur im Referentenentwurf ist sie als Musterrechnung enthalten - auf Seite 51. "Hier wird eine Nebenrechnung auf Seite 51 des Referentenentwurfs zum zentralen Gesetzesziel stilisiert. Ziel des AMNOG ist unstrittig eine Neuordnung der Arzneimittelvergütung auf Basis einer frühen Nutzenbewertung in Verbindung mit Einsparungen. Nicht aber die Erzielung eines gesetzlich konkret vorgegebenen Sparbetrages. Das ist Kassenpropaganda und es ist sicher kein Zufall, dass der AVR dafür als ein Sprachrohr dient. Die heute veröffentlichte kritische Auseinandersetzung der Professoren Cassel und Ulrich an der Berechnung von Einsparpotenzi-alen durch den AVR belegt dies einmal mehr", so Fahrenkamp.

In der heute erschienenen Mai-Ausgabe der PharmInd1) nehmen die Autoren eine detaillierte Analyse der Berechnung von Einsparpotenzialen aus nationalen und internationalen Preisvergleichen durch den AVR vor. Sie stellen dabei auffäl-lige Korrekturen fest, die der AVR in seinen Berechnungen im AVR 2012 im Ver-gleich zu 2011 vorgenommen hat. Die Korrekturbedürftigkeit der Berechnungen der Vorjahre wird damit offenkundig. Neben dem zentralen Kritikpunkt der unver-änderten Intransparenz des AVR, der seine Berechnungsmethoden nicht detail-liert offenlegt und dessen Daten damit nicht nachprüfbar sind, identifizieren die Autoren insgesamt fünfzehn weitere methodische Mängel bei nationalen und internationalen Preisvergleichen im AVR 2011. Davon wurden nach Kritik im AVR 2012 nur vier Mängel abgestellt. "Es erstaunt immer wieder, dass ausgerechnet der AVR mit dieser Mängelliste als Grundlage für gesundheitspolitische Ent-scheidungen herangezogen wird", bemerkt Fahrenkamp. "Ob bei der Benennung von angeblichen Einsparzielen durch das AMNOG oder als Berechnungsgrund-lage für den Bestandsmarktaufruf: mit schlechten Zahlen lässt sich keine gute Politik machen".

Faktoren und Mängel, die Einsparpotenziale erheblich verzerren:

- Fehlende Transparenz von Annahmen, Methoden und Daten
- Mangelnde Nachprüfbarkeit von Daten und Berechnungen
- Verwendung unterschiedlicher Berechnungsmethoden, die durch realitätsfer-ne Vereinfachungen Einsparpotenziale z.T. systematisch überschätzen
- Hochrechnungen von Marktsegmenten auf die gesamte gesetzliche Kranken-versicherung
- Die auf die verschiedenen Marktteilnehmer (Hersteller, Apotheker, Großhänd-ler) entfallenden Anteile werden nicht differenziert
- Die unterschiedlichen Regulierungssysteme der Länder im Vergleich zu Deutschland werden nicht berücksichtigt
- Vergleich von Einzelländern statt von Länderkörben
- Kostenminderungen durch Rabattverträge werden nicht berücksichtigt
- Die Marktdynamik wird ignoriert - würden Arzneimittel wie unterstellt ausge-tauscht, hätte dies massive Veränderungen des Preisgefüges zur Folge

Cassel, Dieter; Ulrich, Volker: "Einsparpotenziale durch Arzneimittel-Substitution - Arzneiverordnungs-Report wirft mehr Fragen auf als er beantwortet", PharmInd, Mai 2013, S. 734-746 (Den Artikel finden Sie auf unserer Internetseite www.bpi.de)

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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.

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