Jedes Arzneimittel muss bevor es auf den Markt kommt ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem dessen Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit belegt wird. Speziell für OTC-Arzneimittel stehen nur solche Wirkstoffe zur Verfügung, über die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Neue Arzneistoffe sind aus Sicherheitsgründen zunächst automatisch für drei Jahre verschreibungspflichtig, selbst wenn Prüfungen ergeben haben, dass sie nur sehr geringfügige Nebenwirkungen haben. Nach frühestens drei Jahren können Hersteller einen Antrag auf Entlassung in die Nicht-Verschreibungspflicht stellen, dem, nach Überprüfung der Studienlage und wenn keine anderen Bedenken vorliegen, stattgegeben wird.
Pauschalierungen sind immer falsch
Jedes Arzneimittel muss bevor es auf den Markt kommt ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem dessen Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit belegt wird. Speziell für OTC-Arzneimittel stehen nur solche Wirkstoffe zur Verfügung, über die schon jahrelange Erfahrungen vorliegen und die über ein ausgezeichnetes Nutzen-Risiko-Profil verfügen. Neue Arzneistoffe sind aus Sicherheitsgründen zunächst automatisch für drei Jahre verschreibungspflichtig, selbst wenn Prüfungen ergeben haben, dass sie nur sehr geringfügige Nebenwirkungen haben. Nach frühestens drei Jahren können Hersteller einen Antrag auf Entlassung in die Nicht-Verschreibungspflicht stellen, dem, nach Überprüfung der Studienlage und wenn keine anderen Bedenken vorliegen, stattgegeben wird.