„Dieser Schritt zeigt, dass die gesamte pharmazeutische Industrie in Deutschland die Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette vorantreibt", so Dr. Wolfgang Stock, Geschäftsführer der ACS PharmaProtect GmbH. „Wir freuen uns, dass mit diesem Schritt ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Aufbau des Systems erreicht wurde und die ganze Branche sich gemeinsam dafür stark macht.“
Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette ist ab Februar 2019 gesetzlich vorgeschrieben, dass Arzneimittel bei der Abgabe an Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen sind. Die dafür notwendigen Daten sind vom Hersteller des Arzneimittels in einer Datenbank zu hinterlegen, die von ACS bereitgestellt wird.