Dabei sind laut einer aktuellen BDS-Umfrage die Berufsgenossenschaften heute schon ein großes Ärgernis: In einer aktuellen Umfragen zu "Problemen im Mittelstand" haben die Berufsgenossenschaften den größten Sprung nach oben gemacht - von Platz 9 auf Platz 5 der "schlimmsten Probleme". Die wichtigsten Vorschläge des Mittelstands zur Reform der Unfallsversicherung sind daher:
- Wettbewerb und Wahlfreiheit nötig. Private Versicherer von Arbeitsunfällen müssen zugelassen und Wegeunfälle aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausgegliedert werden. Das Monopol der Berufsgenossenschaften muss ein Ende haben.
- Gleiche Tätigkeiten, gleiche Prämien. Im derzeitigen Monopol sind gleiche Tätigkeiten zu unterschiedlichen Prämien versichert. So bestimmt vor allem die Branchenzuordnung und die von den Berufsgenossenschaften festgelegte Gefahrenklasse die Prämie. Dadurch ist häufig die gleiche Tätigkeit in zwei Unternehmen unterschiedlichen Gefahrenklassen zugeordnet. Unser Vorschlag: Öffnung des Monopols durch die Möglichkeit, Arbeitsunfälle privat zu versichern. Denn private Anbieter versichern gleiche Tätigkeiten zu gleichen Prämien. Für die Berufsgenossenschaften entsteht damit erheblicher Druck, dies ebenso zu tun.
- Keine Versicherung von Schwarzarbeit. Ein Unternehmer, der seiner Beitragspflicht nicht nachkommt, muss auch die Kosten daraus tragen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmer, die ordnungsgemäß Beiträge an die Berufsgenossenschaft abführen, die Folgekosten der Illegalität Dritter tragen. Unser Vorschlag: auf die Zahlung von Schmerzensgeld bei Schwarzarbeit muss verzichtet werden.
- Einstieg in die Kapitaldeckung. Obwohl im Eckpunktepapier 2006 der Koalition der Einstieg in die Kapitaldeckung bei Kleinstrenten beabsichtigt war, sieht der Arbeitsentwurf nun nur die Möglichkeit der Abfindung auf Antrag des Versicherten vor. Unser Ansicht nach sollte es jedoch obligatorisch werden, Renten bis zu einer bestimmten Erwerbsminderungsquote, etwa 30 Prozent, abzufinden. Dies wäre ein Einstieg in die überfällige Kapitaldeckung.
- Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Alle. Der offizielle Arbeitsentwurf sieht nicht vor, die öffentlichen Unfallkassen am Lastenausgleich zu beteiligen. Private Unternehmer haben dadurch Wettbewerbsnachteile, denn im Wettbewerb stehende öffentliche Unternehmen, die bei den öffentlichen Unfallkassen versichert sind, werden auch nicht am Lastenausgleich beteiligt.
- Keine Leistungsausweitung und keine versicherungsfremden Leistungen. Der offizielle Arbeitsentwurf sieht vor, Leistungen der Berufsgenossenschaften auf Risiken auszuweiten, die nichts mit der Unfallversicherung zu tun haben und die nicht in der Verantwortung des Unternehmers liegen, wie etwa Risiken des Arbeitsmarktes, des Alters und private Risiken. So sollen Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder älter sind, eine höhere Unfallrente beziehen als jene, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sind oder die jünger sind. Der Arbeitgeber als alleiniger Träger der Unfallversicherung darf jedoch nicht verpflichtet werden, für angeblichen "altersbedingten Mehrbedarf und zusätzliche altersbedingte Beschwerden" aufzukommen. Auch in der zivilrechtlichen Haftung, die durch die Unfallversicherung schließlich ersetzt wird, wird nicht nach Alter und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterschieden.
"Bislang werden positive Reformansätze durch teure Leistungsausweitungen und Zentralismus bei der Organisationsreform konterkariert. Eine wirkliche Reform der gesetzlichen Unfallversicherung muss dagegen das System wirtschaftlicher machen und die Beitragssätze senken", erklärt Störr-Ritter abschließend.