Uraltkindersitze, die vor 1995 hergestellt wurden, dürfen ab 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden, um Kinder im Kraftfahrzeug zu transportieren. Das schreibt die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11.05.06 vor, die die EU-Richtlinie 2003/20/EG umsetzt. Fischel: „In vielen deutschen Autos ticken Zeitbomben. Und auch aktuell wechseln immer noch Autokindersitz-Dinosaurier zum Beispiel per Zeitungsannonce oder auf Flohmärkten ihren Besitzer. Oft werden auch Sitze ohne Bedienungsanleitung verkauft oder schlimmstenfalls mit Beschädigungen.“ Fischel weiter: „Wer solche ‚Antiquitäten’ weiter nutzt, gefährdet die Sicherheit seines Kindes.“ Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels, der auch die Baby- und Kinderausstatter vertritt, empfiehlt den Eltern, die aktuell genutzten Kindersitze im Fahrzeug zu überprüfen. Jeder Kindersitz verfügt über ein sogenanntes ECE-Prüfzeichen: Die achtstellige Prüfnummer muss dabei mit einer „3“ oder „4“ beginnen. Beginnt sie mit einer „1“ oder „2“, entspricht der Kindersitz nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard und darf ab 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden. Der Verband rät zum Austausch der alten Kindersitze, weil sonst Bußgelder in Höhe von 40 bzw. 50 Euro und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister drohen. Fischel: „Wer auf den höchsten Sicherheitsstandard setzt, kauft gleich einen aktuellen Sitz mit einer 4er Prüfnummer, wie er heute standardmäßig im deutschen Fachhandel angeboten wird.“ Die ECE-Norm 44-03 ist dagegen auch schon in die Jahre gekommen – sie trat bereits vor über 10 Jahren in Kraft.
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