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Private Equity-Markt: Wachsende Bedeutung macht einheitliches Private Equity-Gesetz notwendig

(lifePR) (Berlin, )
Im zweiten Quartal flossen den deutschen Private Equity-Gesellschaften neue Mittel in Höhe von 1.382 Mio. € zu. Die Investitionen erreichten 528 Mio. € und blieben unter dem investitionsstarken Vorquartal (1.316,4 Mio. €). Allerdings flossen sie in 331 Unternehmen, deutlich mehr als im Vorquartal mit 302.

Dies geht aus der heute vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) veröffentlichten Marktstatistik für das zweite Quartal 2007 hervor. Die neuen Marktzahlen untermauern die wachsende Bedeutung von Private Equity für die deutsche Volkswirtschaft. Derzeit sind insgesamt rund 6.000 deutsche Unternehmen mit fast 1 Millionen Beschäftigten Private Equity-finanziert. Angesichts dieser wirtschaftlichen Schlagkraft ist es bedauerlich, dass Deutschland nicht über ein einheitliches Private Equity-Gesetz verfügt und keinen Aufsichtsregelungen unterliegt, die der Branche sichere Rahmenbedingungen garantieren.

Der Entwurf zum "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" (MoRaKG), der voraussichtlich am 15. August 2007 im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedeutet zwar einen deutlichen Fortschritt für die hierin adressierten Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, bleibt aber den im Koalitionsvertrag gestellten Anspruch eines Private Equity-Gesetzes für die gesamte Branche schuldig.

Große Bereiche des Beteiligungskapitalmarktes bleiben weiterhin nicht erfasst. Mit einem einheitlichen Private Equity-Gesetz strebt die Branche keine Förderung von Private Equity an, sondern die Angleichung an international übliche Rahmenbedingungen und damit die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auf dem internationalen Kapitalmarkt.

Die für die Gesamtbranche unbefriedigende Gesetzessituation beeinflusst bislang nicht ihre Investitionsbereitschaft in Deutschland. Die guten konjunkturellen Rahmendaten beflügeln zum einen den Kapitalbedarf der Unternehmen aber auch auf die Investitionen der Beteiligungsgesellschaften.

Sowohl im Gründungsbereich als auch bei Wachstumsunternehmen und im Mittelstand werden wieder mehr Unternehmen mit Beteiligungskapital finanziert. Der Halbjahresvergleich untermauert diese positive Entwicklung. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres stieg die Zahl der finanzierten Unternehmen von 473 auf 556. Die gesamten Private Equity-Investitionen summierten sich auf 1.845 Mio. €, was fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr mit 939 Mio. € bedeutet.

Erfreulicherweise konnten die Investitionen in Venture Capital-Engagements nach dem schwachen ersten Jahresquartal (156 Mio. €) auf 188 Mio. € gesteigert werden und übertrafen damit auch das Ergebnis des Vorjahresquartals. 303 Unternehmen wurden mit Venture Capital finanziert, was weit über den Ergebnissen der ersten drei Monate (267) liegt. Trotz dieses guten, maßgeblich konjunkturell begründeten Aufschwungs in der Frühphasenfinanzierung sind die im MoRaKG beschlossenen Gesetzesneuerungen eine dringend notwendige Maßnahme, um die Beteiligungskapitalfinanzierung junger Unternehmen und Gründungen langfristig und nachhaltig zu sichern.
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