Mit der Reform des Teilzeitrechts plant die Große Koalition, Arbeitnehmern in Unternehmen ab 46 Arbeitnehmern einen Anspruch auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre einzuräumen. Hinzukommen soll eine Verschiebung der Beweislast auf den Arbeitgeber, wenn er den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht umsetzen kann.
Der bvdm begrüßt zwar, dass zumindest die geplante Beweislastverschiebung nach Kritik der Arbeitgeber entschärft worden ist. Dennoch nimmt das geplante Gesetz zu wenig Rücksicht auf Belange kleinerer und mittlerer Betriebe. Der bvdm fordert daher, die Schwelle von 46 Arbeitnehmern anzuheben und auch für Betriebe mit mehr als 200 Arbeitnehmern Grenzen einzuziehen. Ferner sollte nicht die Größe des Unternehmens, sondern des einzelnen Betriebes entscheidend sein. Teilzeitbeschäftigte dürften nur anteilig berücksichtigt werden. Durch einheitliche, klare Fristenregelungen müsse zudem sichergestellt werden, dass ein ständiges Hin- und Herwechseln zwischen Voll- und Teilzeit nach Belieben des Arbeitnehmers verhindert wird.
„Teilzeit ist keine Falle, in die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter hineinlocken und aus der sie diese nicht wieder herauslassen“, so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm. „Im Gegenteil freuen sich Arbeitgeber angesichts des Fachkräftemangels, wenn Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder ihre Arbeitszeit aufstocken, soweit hierfür betrieblicher Bedarf besteht. Schon jetzt finden Betriebe und Beschäftigte hierfür einvernehmlich individuelle Lösungen.“
Wenn Arbeitnehmer unfreiwillig in Teilzeit arbeiten, liegt das häufig an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Daher müsse die Politik ihre Versäumnisse im Bereich der Betreuungsmöglichkeiten beheben, statt Arbeitgebern immer neue bürokratische Belastungen aufzuerlegen, fordert der bvdm.
Besonders ärgerlich ist aus Sicht des Verbandes, dass der Gesetzentwurf die Bürokratiebremse „one in, one out“ ignoriert und lediglich in Aussicht stellt, die neue Bürokratie durch ein anderes Vorhaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu kompensieren. „Man darf gespannt sein, um welches Gesetzesvorhaben es sich dort handeln soll.“, so Deimel weiter, „Die für das nächste Jahr bereits angekündigte Regulierung des Befristungsrechts wird es wohl eher nicht sein.“
Die Stellungnahme des bvdm kann heruntergeladen werden unter: https://www.bvdm-online.de/themen/arbeit-tarif/Teilzeit-und-Befristung
(bvdm)