Die kürzeren Haltefristen seien erforderlich, um mögliche Umstrukturierungen, die der Markt und die wirtschaftliche Situation erfordern nicht zu blockieren. Ansonsten könne der Betrieb und sämtliche Arbeitsplätze insgesamt gefährdet werden. Der Wegfall des Vorschonungsabschlags und des Abzugsbetrages müsste anteilig angesetzt werden, um die Unternehmen nicht unangemessen zu treffen. Für die anfallenden Steuern sollte ein Stundungsmodell von mindestens fünf Jahren eingeführt werden, damit der Unternehmen genügend Zeit hat, die Steuerschuld und Zinsen zu entrichten.
Zentrales Problem der Immobilienwirtschaft bleibe aber weiterhin die Regelung zum Verwaltungsvermögen. "Die 50-Prozent-Grenze diskriminiert Immobilienunternehmen massiv", so Rasch. Durch diese sogenannte Begünstigungsausnahme würden Immobilienunternehmen den privaten Immobilienbesitzern gleichgestellt, da auch das Vermögen, das "produktiv" ist - wie der Fuhrpark oder die Büroeinrichtung - nicht mehr zum Betriebsvermögen gerechnet wird. Solange diese Thematik nicht geklärt sei, würden Immobilienunternehmen erst gar nicht in die Begünstigungsausnahme fallen und Einzeljustierungen wie die zur Haltefrist seien damit hinfällig.