Wenn der Finanzminister die Rückzahlung an den Konzern vor der Rechtskraft der Entscheidung leisten will, muss dies voraussichtlich aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Zugleich verzichtet der Bund derzeitig unter Verstoß gegen EU Recht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Deutsche Post AG. Dies kommt einer unzulässigen - neuen - Beihilfe gleich.
"Durch die Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutsche Post AG hätte der Bundesfinanzminister die Möglichkeit, pro Jahr zusätzlich ca. 500 Mio. Euro einzunehmen. Damit wäre innerhalb von zwei Jahren die nun anstehende Beihilfenrückzahlung wieder ausgeglichen" so Uldall abschließend.