Bundesvereinigung der Filmschaffenden warnt vor überlangen Drehtagen
In großer Sorge um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bei deutschen Film- und Fernsehproduktionen aber auch um die Qualität der Produktionen appellieren die Filmschaffenden an die Tarifparteien, keine unzumutbare Regelung der Arbeitszeiten zu vereinbaren.
In der laufenden Tarifverhandlung für die Film- und Fernsehschaffenden wird seitens der Arbeitgeber eine 72-Stunden-Woche gefordert, um die Produktionen noch flexibler abwickeln zu können. Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Begrenzung auf 60 Arbeitsstunden in einer Fünf-Tage-Woche, was nach Ansicht der Bundesvereinigung eine Höchstgrenze darstellt. Auch regelmäßige Drehtage von 12 Stunden stellen für die Mitarbeiter bei dem heute üblichen Produktionsdruck und der erreichten Arbeitsverdichtung eine starke Belastung für die Mitarbeiter dar. Insoweit ist der Gesundheitsschutz ernst zunehmen.
„Es kann nicht sein, dass man auf Kosten der Gesundheit und der notwendigen Regenerationszeiten von Mitarbeitern die Arbeitszeiten beliebig verlängert“, sagt Hans Schlosser, geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung der Filmschaffenden Verbände. „Wenn Drehdispositionen heute schon auf 12 Stunden ausgelegt werden, und das geplante Pensum dann schließlich in 13, 14 oder gar 15 Stunden abgearbeitet wird, muss man fragen: Wer steckt eigentlich hinter diesem verantwortungslosen Umgang mit der Gesundheit der Filmschaffenden, die durch engagierte und qualifizierte Arbeit immerhin eine Grundlage für das gefeierte deutsche Filmwunder der letzten Jahre geschaffen haben. Wenn die aktuellen Budgets eine korrekte Beschäftigung und Bezahlung der Mitarbeiter nach Tarif nicht erlauben, wie viele Produktionsfirmen behaupten, sind die Sender und ihre Aufsichtsgremien gefordert, das zu ändern!“ Politiker, Intendanten und Produzenten ducken sich weg und die Gewerkschaft schaut zu, wie die Branche sich immer weiter von den in Deutschland geltenden gesetzlichen Normen entfernt, konstatieren die Filmschaffenden.
Die Bundesvereinigung sieht die Tarifparteien in der Pflicht, eine Verhandlungslösung zu finden, die den Bedürfnissen der Branche nach Flexibilisierung entgegen kommt, aber auch die Interessen der Filmschaffenden an sozialer Teilhabe und Schutz vor gesundheitlichen Gefahren berücksichtigt. Dabei sind Ausgleichszeiten über Arbeitszeitkonten, wie sie schon der gekündigte Tarifvertrag festlegt und Zulagen für Überstunden in Zeit und Geld der richtige Weg. „Überstunden jenseits der 10. Arbeitsstunde müssen Ausnahmen sein“, fasst Hans Schlosser die Meinung der Filmschaffenden zusammen. „Wo Überstunden unvermeidlich sind, ist tarifliche Bezahlung und die sozialversicherungsrechtliche Anrechnung unverzichtbar.“ Die Film- und Fernsehschaffenden fordern akzeptable Arbeitszeiten und mahnen die Tarifparteien und die Politik an, den Bogen bei der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit nicht zu überspannen!
v.i.S.d.P.
Die Filmschaffenden
Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.
Hans Schlosser, geschäftsführender Vorstand
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