Arbeitsbereitschafts-Zeiten, wie sie der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende bei Film- und Fernsehproduktionen als Argumentation für die Höchstarbeitszeit von 13 Stunden anführt, gibt es am Filmset weder regelmäßig noch in erheblichem Umfang. Da weder der Tarifvertrag noch das Arbeitszeitgesetz für diesen speziellen Arbeitsbereich mit einer klaren Definition aufwartet, wird die Bundesvereinigung eine neutrale, wissenschaftliche Untersuchung des Begriffs "Arbeitsbereitschaft am Filmset" initiieren.
Die Filmschaffenden
Bundesvereinigung - es gibt keine Bereitschaftszeiten am Set
Arbeitsbereitschafts-Zeiten, wie sie der neue Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende bei Film- und Fernsehproduktionen als Argumentation für die Höchstarbeitszeit von 13 Stunden anführt, gibt es am Filmset weder regelmäßig noch in erheblichem Umfang. Da weder der Tarifvertrag noch das Arbeitszeitgesetz für diesen speziellen Arbeitsbereich mit einer klaren Definition aufwartet, wird die Bundesvereinigung eine neutrale, wissenschaftliche Untersuchung des Begriffs "Arbeitsbereitschaft am Filmset" initiieren.