Am 24./25.3. steht die erste Sitzung der Förderkommission Projektfilmförderung an. Wie es heißt, sollen hier die Förderbescheide wirksam sein, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren Mittel hier verwendet werden, keine Vorbehalte erheben. Für die Entscheide der Unterkommission Drehbuch, die am 27.3. tagt, könnte dies anders sein. Noch schlechter sieht es, so heißt es aus Branchenkreisen, für das wichtige automatische Segment Referenzfilmförderung aus. Sie steht vor der Aussetzung. Aus diesem Grund hat die ProduzentenAllianz Film und Fernsehen bereits vor Produktionseinstellungen gewarnt, da das Finanzierungsinstrument Referenzmittel nicht ersetzbar ist. Befürchtet wird, dass bis zu 31 Produktionen in diesem Jahr davon betroffen sein könnten.
Der BUNDESVERBAND REGIE (BVR) fordert deshalb alle Beteiligten auf, im Streit um die Frage des Rechtsstatus' und der Höhe der Filmtheaterabgabe eine zügige, praktikable Lösung anzustreben. Oberstes Ziel muss es sein, die Arbeitsfähigkeit der FFA umgehend wieder herzustellen. Hierfür ist Kompromissfähigkeit und nicht Rechthaberei gefordert. Es kann nicht angehen, dass der Fortbestand der wichtigsten deutschen Filmförderung und ein kulturwirtschaftliches Produktionsvolumen im Umfang von mehreren 100 Millionen EUR blockiert werden. Dem deutschen Film, der in den letzten beiden Jahren wieder einen Marktanteil von über 25 % erreicht hat, könnten dadurch irreparable Schäden in seiner Infrastruktur entstehen.
Auch wenn der BUNDESVERBAND REGIE und andere besonnen-kritische Stimmen das BKM mehrfach auf die gesetzliche Ungleichbehandlung der Zahlergruppen Filmtheater und Sender hingewiesen haben, so sollte dies nicht als Vorwand genommen werden, die FFA-Filmförderung insgesamt in Frage zu stellen. Unausgesprochen scheinen dies einige große Kinoketten und der HDF aber in Kauf zu nehmen. Ein Bekenntnis der deutschen Kinotheater zum deutschen Film erscheint überfällig.
Das Krisenmanagement innerhalb der FFA-Gremien ist zwar zur Zeit bemüht, die Krise einzudämmen. Allerdings sind die Erfolge zahlreicher Präsidiumssitzungen bisher bescheiden. Vielleicht wäre in diesem Gremium ein vermittelnder Verstand, etwa von Seiten der kreativen Filmurheber sinnvoll. Leider ist diese zentrale Gruppe des Filmschaffens auch bei der Neubesetzungen anderer FFA-Kommissionen nur unzureichend berücksichtigt worden. Eine Stimme, die jetzt um so schmerzlicher fehlt, wo Vermittlung und praktische Vernunft gefragt ist.
JK
Inzwischen hat auch der Deutsche Kulturrat die Brisanz dieses Streits erkannt und zurecht neben der internen Bereinigung der Vorbehaltszahlungen eine schnelle Gesetzesnovellierung gefordert:
Deutscher Kulturrat verabschiedet Resolution zum Handlungsbedarf beim FFG
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB die Notwendigkeit einer raschen Lösung beim Filmförderungsgesetz unterstrichen hat. Der Deutsche Kulturrat hat in einer Resolution vom 18.03.2009 den Handlungsbedarf im Filmfördergesetz beschrieben und die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestags aufgefordert rasch zu handeln.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur ungleichen Verteilung der Abgabepflichten an die Filmförderungsanstalt ist für die gesamte Filmbranche eine prekäre Situation entstanden. Die Filmförderungsanstalt kann derzeit ausstehende Restraten für Filmproduktionen nicht auszahlen, so dass Filme nicht fertig gestellt werden können. Jetzt müssen sowohl der Bund als auch die Länder handeln, damit kein weiterer Schaden entsteht.
Die Resolution des Deutschen Kulturrates zum Filmförderungsgesetz fordert Bundestag und Bundesregierung zu raschem Handeln auf. (www.kulturrat.de )