bvk - Bundesverband Kamera München, 11. Mai 2009
Filmurheber hat Auskunftsanspruch Verwerter müssen dem Werkschöpfer Bruttoerträge offenlegen
Anläßlich des richtungsweisenden Urteils des Landgerichts München I vom 7.5.2009 zum Auskunftsanspruch eines Filmurhebers gegenüber den Verwertern seiner kreativen Leistung begrüßt der bvk den wahrnehmbaren Fortschritt in Richtung einer ernsthaften Umsetzung des im Jahr 2002 novellierten Urhebervertragsrechts.
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage des Kameramannes Jost Vacano weitgehend stattgegeben. Der Bildgestalter des Welterfolges "Das Boot" hat von den Beklagten (Bavaria Film, Westdeutscher Rundfunk, EuroVideo) niemals eine finanzielle Nutzungsbeteiligung erhalten.
Für die Zeit ab 2002, also dem Jahr des Inkrafttretens des novellierten Urheberrechts, müssen die Produktionsfirma, der Sender und der Video-/DVD-Vertrieb nun umfassend offenlegen, welche Auswertungen die Produktion "Das Boot" erfahren hat und welche Bruttoumsätze und sonstigen Vorteile daraus resultierten.
Der Bundesverband Kamera als Berufsorganisation der Bildgestalter begrüßt dieses Urteil. "Endlich wird klar, daß der Schutz der Interessen des Bildgestalters gegenüber den Verwertern seiner schöpferischen Leistung ernstzunehmen ist," betont der Geschäftsführer des Berufsverbands, Dr. Michael Neubauer. "Filmwerke entstehen unter schöpferischer Miturheberschaft des Kameramannes, denn sonst bliebe die Leinwand dunkel. Licht schafft Stimmungen, Bildausschnitte und Kamerabewegungen bestimmen die visuelle Wahrnehmung. Als Miturheber des Filmwerks hat der Bildgestalter das Recht auf eine angemessene Vergütung und die Beteiligung an den Erträgen aus der Werknutzung."
Jost Vacano hat eine solche Beteiligung, trotz der imensen Umsätze, die mit dem Film "Das Boot" zweifellos generiert wurden, niemals erhalten. Nun ist festzustellen, welche Erträge diese Produktion den Verwertern seit 2002 eingebracht hat. Erst danach kann geklärt werden, welche "weitere angemessene Beteiligung" der Bildautor Vacano für die umfänglichen Nutzungen seiner cinematographischen Leistung noch zu erhalten hat.
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