Die BDSV hatte zu diesem Seminar ausgewiesene Experten als Referenten eingeladen: Dr. Joachim Wuttke, zuständig im Umweltbundesamt für das Basler Übereinkommen, Tilman Baer von der zuständigen Hamburger Vollzugsbehörde und Dr. Anno Oexle von der Kanzlei Köhler & Klett.
Die Referenten thematisierten vor allem die noch bestehenden Probleme bei der Verbringung grüner Abfälle seit Inkrafttreten der neuen Abfallverbringungsverordnung. Neu ist die Erfordernis einer Versandinformation (Anhang VII-Dokument), die Angaben zur Anfallstelle enthalten müsse. Diese Offenlegung der Handelsketten führt nach Ansicht der BDSV-Mitglieder zu einer Benachteiligung im Wettbewerb und ist nicht akzeptabel.
„Obgleich Wettbewerbsrecht höherrangiger als Umweltrecht anzusehen ist, hat sich die EU-Kommission noch nicht damit beschäftigt,“ sagte RA Oexle. Die BDSV habe bereits mehrfach gegenüber Kommission und EU-Parlament auf diesen Umstand hingewiesen. Ebenso schwierig sei die Situation in Italien. Die dortigen Stahlwerke weigern sich, diese Begleitdokumente abzuzeichnen, weil sie damit bestätigen würden, dass sie einen Stahlschrott als „Abfall“ annehmen würden.
Hier ist zwar eine Einigung in Sicht und manche italienischen Stahlwerke würden den Stahlschrott wieder annehmen, wobei auf die Feststellung Wert gelegt werde, dass damit kein Abfalleinsatz erfolge. Diese Fragen könnten aber erst dann abschließend geklärt werden, wenn die Definition des Abfallendeverfahrens im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie erfolgt sei.
Die fehlerhafte Umsetzung einer weiteren Kommissionsverordnung (VO (EG) Nr. 801/2007 der Kommission vom 06.07.2007) über die Verbringung grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten führt beispielsweise derzeit zu einem notifizierungspflichtigen Export von PET-Abfällen nach China, obgleich China den Import erleichtern wollte. Solche Beispiele zeigen, dass für Unternehmen derzeit eine hohe Rechtsuntersicherheit besteht. Werden formale Vorgaben – selbst wenn sie von den beteiligten Staaten so gar nicht gewollt sind – nicht beachtet, drohen Bußgelder.
Dr. Wuttke wies darauf hin, dass einige Mitgliedsstaaten dazu übergegangen seien, die Kommissionsverordnung für Lieferungen in Nicht-OECD-Staaten nicht anzuwenden (dazu gehören die Niederlande, Belgien und Großbritannien). Deutschland habe sich dieser Aussetzungsempfehlung zwischenzeitlich angeschlossen. Die Unternehmen äußerten am Rande der Veranstaltung ihren Unmut darüber, dass manche Handelsbeziehungen in Richtung China, Weißrussland und Indien lahmgelegt seien und deshalb schnellstmögliche Abhilfe gefordert sei.
Eine weitere Baustelle, über die sich nach Auskunft von Tilman Baer auch die Vollzugsbehörden nicht einig sind, ist das Mitführen der Begleitdokumente beim Seeschifftransport sowie beim Schienenverkehr. Es sei organisatorisch kaum zu bewerkstelligen, die erforderlichen Dokumente in einzelnen Waggons oder Schiffen mitzuführen.
Hier sollten zentralere Lösungen über Frachtzentren bei Bahnen und Reedereien gefunden werden. Diese seeschiffs- und schienenbezogenen Besonderheiten würden jetzt in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert.
Das Fazit, das von Rolf Willeke und Ulrich Leuning, BDSV, zum Ende der Veranstaltung gezogen wurde, lautete: „Trotz unserer sehr informativen Veranstaltung bleiben noch immer viele Fragen offen. Das Chaos hat noch kein Ende genommen. Wir würden uns freuen, wenn die politisch Verantwortlichen in Brüssel schnellstmöglich ihre Hausaufgaben erledigen, damit die Unternehmen wieder – wie gewohnt – ihre Lieferpflichten erfüllen können und auf der (rechts-)sicheren Seite sind.“