In letzter Minute konnte die Lebenshilfe verhindern, dass mit dem neuen Gewebegesetz eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen unter gewissen Bedingungen zulässig gewesen wäre. Robert Antretter: "Es bestand die Gefahr, dass unter dem Dach des Gewebegesetzes in Deutschland anerkannte Mindeststandards der Bioethik weit unterschritten worden wären." Er bedankte sich bei Kanzlerin Merkel für die Unterstützung der Bundesregierung, dass diese Bedrohung abgewendet werden konnte.
Der Lebenshilfe-Vorsitzende machte auch deutlich, dass sein Verband auf gar keinen Fall eine forschungsfeindliche Organisation sei. Behinderte Menschen und ihre Familien hätten in den vergangenen Jahrzehnten vielfach von den Errungenschaften der Wissenschaft profitiert. "Doch gerade Eltern mit geistig behinderten Kindern sind die Erinnerungen an die schreckliche Nazi-Herrschaft auch heute noch gegenwärtig. Diese Zeit hat gezeigt, dass die Forschung auch missbraucht werden kann. Deshalb werden wir als Lebenshilfe immer wachsam sein, wenn es um Eingriffe an nichteinwilligungsfähigen Menschen geht."
Die Bundeskanzlerin äußerte durchaus Verständnis für diese kritische Haltung. "Der Mensch", betonte Merkel, "darf nicht alles tun, was er kann."