Laut der neu vorgesehenen Regelbedarfsstufe 3 für "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben" sollen volljährige Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, statt des vollen Regelbedarfs von (zukünftig) 364 Euro lediglich 291 Euro erhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung beteiligen sich volljährige Grundsicherungsbezieher nicht an den Haushaltskosten und haben daher einen niedrigeren Bedarf.
Lebenshilfe kritisiert Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch "Hartz-IV"-Neuregelung
Laut der neu vorgesehenen Regelbedarfsstufe 3 für "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben" sollen volljährige Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, statt des vollen Regelbedarfs von (zukünftig) 364 Euro lediglich 291 Euro erhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung beteiligen sich volljährige Grundsicherungsbezieher nicht an den Haushaltskosten und haben daher einen niedrigeren Bedarf.