Bereits im März 2009 hatte die Bundesregierung die UN-Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, die völkerrechtliche Vereinbarung in nationales Recht umzusetzen. Im Aktionsplan sollten dazu konkrete Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre vereinbart werden. Im Vorfeld waren die Fachverbände der Behindertenhilfe - so auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe - gehört worden.
"Jedoch mit enttäuschendem Ergebnis", so Antretter, "viele der Maßnahmen, die jetzt im Aktionsplan stehen, laufen schon längst, oder sind sogar schon abgeschlossen." Etliche Aussagen seien nur sehr unkonkret formuliert, wie z.B. die sehr zu begrüßende Einbeziehung von schwerstbehinderten Jugendlichen in Berufsorientierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe. Antretter weiter: "Vor allem vollzieht die Bundesregierung den entscheidenden Wandel nicht mit: Ein Mensch mit Behinderung kann nichts dafür, dass er behindert ist. Die Solidarität der Gesellschaft erfordert, dass er Mittel erhält, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen." Das bedeute, dort wo er Unterstützung benötige, muss er diese erhalten; etwa Assistenz, um selbstständig wohnen und arbeiten zu können. "Diese Unterstützung ist kein Almosen, sondern muss ein Rechtsanspruch sein. Dazu haben wir uns mit unserer Unterschrift unter die UN-Konvention verpflichtet!", so Antretter.