1. Erhöhung des extra Strafzuschlags bei einem Hinterziehungsbetrag pro Einzeltat auf
- 10 Prozent bei mehr als 25.000 Euro
- 15 Prozent bei mehr als 100.000 Euro und
- 20 Prozent bei mehr als 1 Million Euro.
(Bisher war es so, dass lediglich pro Einzeltat 5 Prozent zu zahlen waren ab einem Betrag von 50.000 Euro).
2. Eine Strafbefreiung soll davon abhängig gemacht werden, dass die nacherklärende Selbstanzeige in jedem Fall die Steuererklärungen der letzten zehn Jahre berichtigt. Weiterhin werden dann für eine Strafbefreiung für den gesamten Zeitraum alle Steuern und alle Hinterziehungszinsen umgehend nachgereicht werden. Damit hätte sich die Berichtigungspflicht von fünf auf zehn Jahre erhöht.
3. Die strafrechtliche Verjährung soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Wir schätzen die Tendenz der Bestrebungen der Großen Koalition, diesen Gesetzesentwurf entsprechend zum 1. Januar 2015 wirksam werden zu lassen, sehr hoch ein.
Wir helfen Ihnen bei dem Erstellen Ihrer professionellen Selbstanzeige, so dass die Grundlagen für Strafbefreiung gegeben ist.