- per Fax (069 / 597 14 06),
- per Mail (info@bvi.de) oder
- im Internet (www.bvi.de; Rubrik Bestellcenter).
Anleger finden zudem auf der Internetseite des BVI Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit Investmentfonds. So erklärt der Verband
beispielsweise mit Blick auf Dachfonds, dass die Besteuerung des Anlegers wie bei anderen Fondsarten geregelt sei: Die Besteuerung von nicht ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen erfolge erst, wenn der Anleger Anteile
an Dachfonds mit Gewinn verkaufe.