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BVI: Wohneigentum nicht in die Riester- Förderung einbeziehen

Begonnene Kapitaldeckung nicht bremsen / Geldvermögen trägt den unvorhersehbaren Bedürfnissen im Alter flexibel Rechnung

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Die deutsche Investmentbranche wendet sich gegen die Einbeziehung von Wohneigentum in die Riester-Rente. Die damit verbundenen Risiken seien erheblich und unabsehbar. Es bestehe die Gefahr, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge beschädigt werde, noch bevor bei den ersten Arbeitnehmern die Früchte dieser Vorsorgeform sichtbar würden. "Das kann zu einem regelrechten Ausbluten der Altersvorsorge führen, weil es für jeden Erwerber von Wohneigentum bei kurzfristiger Orientierung verführerisch wäre, seine Förderung in den Wohn-Riester umzulenken und sogar das bisher erreichte Vermögen für Zwecke des privaten Wohnens zu konsumieren", sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.

Der im Jahr 2002 begonnene Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge mittels der Riester-Rente - die in der Bevölkerung gerade jetzt an Schwung gewinnt - hatte das Ziel, die Absenkung der gesetzlichen Rente zu kompensieren. "Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass jetzt begonnen werden soll, den erst geringen Kapitalstock der Riester-Rente schon wieder abzubauen, um Wohneigentum zu fördern", so Seip. Die Förderung des Immobilienerwerbs zum Zweck der Eigennutzung sei in erster Linie eine Förderung des Wohnkonsums während der Erwerbsphase und gerade keine Altersvorsorge.

Die Konzentration des Vermögens des Sparers auf die Anlageklasse Immobilie und dabei nur auf ein Objekt mit einem Nutzer an einem Standort widerspreche außerdem jeder vernünftigen Vorsorgestrategie.

"Auch wenn es Gründe dafür geben mag, Wohneigentum zu fördern, darf dies nicht zu Lasten der Riester-Rente gehen. Die Reform der Alterssicherung in Deutschland sollte nicht zuletzt die Demografieanfälligkeit unserer Alterssicherung mindern", erklärt Seip die Haltung der Investmentbranche. Gerade Wohnimmobilien seien aber langfristig ausgesprochen demografieanfällig.

Die bisherige Vorgabe der Riester-Rente, Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Banksparpläne zu nutzen, sei keine Diskriminierung der Immobilie. Nur der Aufbau eines verfügbaren Geldvermögens könne den individuellen, vielfältigen und unvorhersehbaren Bedürfnissen im Alter Rechnung tragen.
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