Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1.800 Grad Celsius entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder (zum Beispiel Anzündwürfel) verwendet werden.
Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein. „Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf“, informiert Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Eine stationäre Zusatz-Krankenversicherung fördert in jedem Fall die Genesung, falls ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig werden sollte. Eine private Krankentagegeldversicherung deckt die Lücke zum bisherigen Nettoeinkommen von Arbeitnehmern bei Bezug von gesetzlichem Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung.
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können aber die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. „War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern bzw. der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält“, informiert Mayer-Paris. Das kommt auf die Bedingungen an.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall und schlimmstenfalls bei Dauerfolgen eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen und wehrt ggf. unberechtigte Ansprüche ab. „Auch für Sachschäden, wenn beispielsweise des Nachbars Markisen durch Funkenflug beschädigt werden, kommt die private Haftpflichtversicherung auf“, betont Mayer-Paris.