Deshalb der Praxis-Tipp an alle Cabrio-Fahrer: Unbedingt den Unterschied kalkulieren lassen, auch wenn man erst 40 oder 30 Prozent Beitrag zahlt. Denn oft kostet die Vollkasko, die auch bei Eigenschäden nach selbst verursachtem Unfall oder auch bei einem aufgeschlitzten Verdeck bei „Vandalismus“ zahlt, nur wenig mehr pro Jahr.
Für den Versicherungsschutz sind nach Mayer-Paris einige Verhaltensregeln zu beachten: „Das Cabrio sollte auch mit offenem Verdeck stets nur abgeschlossen geparkt werden. Wird das Auto über eine längere Zeit in unsicherer Gegend oder gar über Nacht offen abgestellt, kann der Versicherer von grober Fahrlässigkeit des Halters ausgehen und den Versicherungsschutz mindern.“
Einen Tipp gibt Mayer-Paris auch für Eigner älterer Autos: „Eine Teilkasko ist nicht immer günstiger als eine Vollkasko. Denn der Preis richtet sich für die Vollkasko nicht nur nach der Typklasse (Reparaturfreundlichkeit, Beliebtheit bei Dieben), sondern auch nach dem Ort bzw. der Regionalklasse. Und dann hängt die Kfz-Prämie noch von dem individuellen Risikoprofil des Halters (Alter, Geschlecht, Ehestand, Beschäftigungsverhältnis) und von Fahrweise (gefahrene Kilometer, Garage) ab, die zu möglichen Sonderrabatten oder Aufschlägen führen können.“
Für manchen Autofahrer kann daher ein Versicherungsvergleich zu einem verblüffenden Ergebnis führen, sagt Mayer-Paris. Daher der BVK-Praxistipp: Klaffen die Typklassen von Teil- und Vollkasko um mehrere Stufen oder mehr auseinander, könnte sich schon ein Umstieg auf Vollkasko lohnen. In diesen und allen anderen Fällen wendet man sich am besten an seinen Versicherungsvermittler bzw. seinen Versicherungsmakler.