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bvse: Gelbe Tonne plus ist sinnvolle Weiterentwicklung

(lifePR) (Bonn, )
"Was wir brauchen und was die 5. Novelle auch ermöglicht, ist eine Weiterentwicklung und Optimierung des bestehenden Systems. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Möglichkeit, dass die Gelbe Tonne plus, die momentan beispielsweise in Leipzig erfolgreich erprobt wird, künftig verstärkt zum Einsatz kommen kann, " erklärte bvse-Präsident Burkhard Landers heute bei der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung.

Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion machte Landers, der selbst Betreiber einer hochmodernen Sortieranlage ist, auf die Notwendigkeit der getrennten Erfassung der Verpackungsabfälle aufmerksam. "Wir benötigen die Vorselektierung der Verbraucher, damit wir im Anschluss daran mit Hilfe der technischen Nachsortierung die verschiedensten Materialien in marktgängigen Qualitäten für die stoffliche Verwertung, aber auch für hochwertige und energieeffiziente Ersatzbrennstoffe bereitstellen können", betonte der bvse-Präsident.

Nach Meinung des bvse biete die 5. Novelle die Chance, das System der Verpackungsent-sorgung in Deutschland zu stabilisieren. Deshalb sei es wichtig, dass alle Verpflichteten sich finanziell an diesem System beteiligen und sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit beziehungsweise auf Kosten der korrekten Lizenznehmer und der Dualen Systeme vor ihren Pflichten drücken. Dies sei vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs der Systembetreiber nicht weiter hinnehmbar.

Diesen Wettbewerb habe der bvse immer eingefordert, weil er "Mauscheleien" eingrenze, jedem eine Chance gebe, sich in diesem Markt zu bewähren und weil die Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren. Landers: "Entgegen vieler landläufiger Behauptungen wird das System seit Jahren immer preisgünstiger, während in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft von flächendeckenden Gebührensenkungen nicht die Rede sein kann."

Vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages begrüßte Burkhard Landers daher die Novellierung der Verpackungsverordnung, machte aber keinen Hehl daraus, dass der vorliegende Entwurf noch Verbesserungspotenzial habe.

Faire Ausschreibungspraxis sicherstellen

Er forderte eine neutrale Ausschreibung, die eine "diskriminierungsfreie Teilnahme" ermögliche. Es müsse ausgeschlossen werden, dass große Konzerne, die über eigene Duale Systeme verfügen, entweder gänzlich ohne Wettbewerb die Dienstleistungen erbringen oder über die Ausschreibungsunterlagen Einblicke in die wirtschaftlichen Strukturen und Preiskalkulationen ihrer mittelständischen Wettbewerber erhielten.


"Diesen Freifahrtschein für ungehemmten Verdrängungswettbewerb darf die Politik nicht ausstellen, sollte sie auf den Mittelstand in der Branche Wert legen", verlangte Landers und führte weiter aus: "Wir brauchen deshalb klare und konkrete Kriterien, die Marktverwerfungen auf Grund der zunehmenden vertikalen Integration der Systembetreiber verhindern und eine wirkliche Vergabe im Wettbewerb abzusichern."

bvse fordert Beteiligung an der "Gemeinsamen Stelle"

Die vorliegende Novelle sieht vor, dass alle Systembetreiber sich an einer "Gemeinsamen Stelle" beteiligen. Damit sitzen automatisch die großen Entsorger mit am Tisch, da sie auch einen eigenen Systemkopf führen. Die mittelständisch strukturierte Entsorgungs- und Recyclingbranche, also diejenigen, die tatsächlich die Arbeit machen, bleibt aber nach dem bisherigen Entwurf außen vor. Es ist daher aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass die mittelständische Branche Mitwirkungsmöglichkeiten erhält.

Zuständigkeit der Dualen Systeme auch zukünftig nur für private Haushalte

Der bvse verlangte in der Anhörung, dass das Tätigkeitsfeld für die Dualen Systeme klar definiert sein müsse und nicht zu einer Ausweitung über das bisherige Aufgabenfeld hinaus führen dürfe. Ansonsten würden die Systembetreiber Zugriff auf das wichtigste mittelständische Geschäftsfeld, die Entsorgung gewerblicher Anfallstellen, erhalten und eine weitere Konzentrationswelle auslösen. "Mit anderen Worten: nur die privaten Haushalte gehören in die Dualen Systeme, Finger weg von den gewerblichen Anfallstellen, " so Burkhard Landers. Deshalb sei darauf zu achten, dass die Beschränkung auf die haushaltsüblichen Abfuhrsysteme, also 1,1 m³, als Höchstmenge eingehalten werde, um nicht wesentliche Teile der Gewerbeentsorgung ungerechtfertigter Weise den Dualen Systemen zuzuordnen.

Klare Verwertungsquoten und Nachweise erforderlich

Für die mittelständischen Recycling und Entsorgungsunternehmen ist dabei offensichtlich, dass der Verordnungsgeber gut beraten ist, auf klare Verwertungsquoten und deren Nachweise nicht zu verzichten. Dies gelte, so der bvse, für die Dualen Systeme, und insbesondere auch für die Selbstentsorgersysteme, weil sonst ein Rutschbahneffekt entstehe: "Raus aus den Dualen Systemen mit Quotenerfüllung und hinein in die Selbstentsorgersysteme ohne Quoten und ohne wirksamen Effizienznachweis."
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