Zu den Teilnahmebedingungen: Die eingereichten Beiträge müssen einen Bezug zu Baden-Württemberg haben und in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 in einem Presseorgan abgedruckt, von einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt ausgestrahlt oder in einem Online-Medium veröffentlicht worden sein.
Es werden drei Preise vergeben, das Preisgeld liegt bei insgesamt 6.000 Euro. Die eingereichten Artikel und Beiträge müssen nicht zwingend über die Arbeit von Caritas und Kirche berichten. Sie können von Menschen und Situationen handeln oder soziale Initiativen und Projekte vorstellen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine fünfköpfige Jury bestehend aus Journalisten und Vertretern der Caritas. Die Preisverleihung erfolgt im Februar nächsten Jahres.
Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie unter: www.caritas-journalistenpreis.de