Aktuelle Untersuchungen weisen die gesellschaftlichen Gesamtkosten durch vergangene und aktuelle Kinderarmut in Deutschland mit 100 Milliarden pro Jahr aus. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Einigung auf die Kindergrundsicherung diese Kosten nicht im Blick habe, so die Caritas-Vorständinnen. Eine wirksame Kindergrundsicherung schütze nicht nur vor akutem finanziellen Mangel, sie ermögliche mehr Bildungsteilhabe und verhindere somit auch langfristig Armut.
Die Vorständinnen betonen auch die Verantwortung von Land und Kommunen, Kinderarmut nachhaltig anzugehen: So brauche es ein enges Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern, wie z. B. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der Sprach- und Gesundheitsförderung wie Sportangebote, der Kinderbetreuung sowie Schulsozialarbeit. „Hier braucht es deutlich mehr Investitionen, um eine förderliche Zukunft für die jungen Menschen zu gestalten. Als Partnerin von Land und Kommunen stehen wir bereit.“
Die Kindergrundsicherung ist aus Sicht der Caritas in Baden-Württemberg dann armutsfest, wenn sich deren Höhe an den Einkommen der mittleren Einkommensschicht bemisst, und nicht – wie bisher – an den unteren 20 Prozent der Einkommen. „Die derzeitige Unterstützung deckt niemals ab, was Kinder zum Leben brauchen“, so Schaer und Holuscha-Uhlenbrock. Nach Einschätzung der Caritas könnte mit einer moderaten Erhöhung von 100 Euro pro Kind bis zu 450.000 Kinder und Jugendliche über die Armutsgrenze gehoben werden. Für das nun angelaufene Gesetzgebungsverfahren und die Haushaltsverhandlungen fordert die Caritas Baden-Württemberg in ihrer Stellungnahme eine sachliche Debatte über das Thema Kinderarmut.
Sämtliche Zahlen beziehen sich auf die Studie der DIW Econ „Kosten (k)einer Kindergrundsicherung: Folgekosten von Kinderarmut“, die von der Diakonie Deutschland beauftragt wurde Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf.