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NRW: Schuljahr im Ausland trotz G8?

(lifePR) (Köln, )
In 2010 kommen die ersten G8-Schüler in Nordrhein-Westfalen in die neue Oberstufe. Mit dem Schuljahr 2005/6 wurde die Schulzeitverkürzung in NRW an allen Gymnasien eingeführt. Ziel dieses " G-8-Modells " ist es, jungen Menschen einen früheren Einstieg ins Studium oder Berufsleben zu ermöglichen. Außerdem soll es zu mehr Chancengleichheit mit Schülern in anderen europäischen Ländern führen. Doch wie sieht es aus, wenn ein Auslandsschulbesuch geplant ist; wann ist der unter den neuen Umständen dafür ideale Zeitpunkt? Die Verunsicherung bei Eltern und Schülern ist groß, denn die endgültige Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

" Die Unsicherheit unter den Eltern und Schülern hinsichtlich 'G8 ' und der damit verbundenen Regelung von Auslandsschulbesuchen ist derzeit bei vielen noch groß. Dabei haben es die Schüler in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern gut getroffen: Da es bei der 3-jährigen Oberstufe von Klasse 10-12 bleibt, steht weiterhin die Einführungsphase der Oberstufe, die Klasse 10, für den Schüleraustausch zur Verfügung, " sagt Martin Richard, Leiter der Internationalen Schulprogramme bei den Carl Duisberg Centren in Köln. " Für diejenigen, die sich für diese Lösung noch als zu jung einstufen, bleibt nach wie vor die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt in der 11. Klasse durchzuführen. Auch wenn in diesem Fall die 11. Klasse wiederholt werden muss, kann man dennoch von einem gewonnenen zusätzlichen Jahr im Ausland sprechen. "

Häufig stellt sich im Zusammenhang mit einem Auslandsschuljahr in Klasse 10 die Frage nach dem Erwerb der Mittleren Reife. Wer in NRW die Klasse 9 erfolgreich abschließt, erhält damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, nicht aber die mittlere Reife. Diese erwerben Schüler erst nach der 10. Klasse. Wer in dieser Zeit ins Ausland geht, wird bei entsprechenden Noten nach der Rückkehr in die Klasse 11 versetzt und erwirbt die Mittlere Reife nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 11.

Die endgültige Entscheidung über die Beurlaubung für ein Schuljahr sowie die Einstufung nach der Rückkehr aus dem Ausland trifft die Schulleitung. Dies sollte rechtzeitig besprochen werden, es reicht ein formloser Antrag. Alternativ besteht die Möglichkeit, in Klasse 10 nur für ein halbes Jahr zu gehen. Einige Schüler legen innerhalb von zwei Jahren einen entsprechend verwertbaren Schulabschluss sogar direkt im Ausland ab.

Weitere Informationen zu gibt es bei: Carl Duisberg Centren, Internationale Schulprogramme, Hansaring 49-51, 50670 Köln, Tel.: 0221/16 26-289, Fax: 0221/1626-225,
E-Mail: highschool@cdc.de, www.cdc.de

Detailinformationen zum High School Year: http://www.cdc.de/...
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