Eine Ausdehnung der Arbeitnehmerschutzrechte auf Selbständige mit nur einem Auftraggeber würde negative Folgen für die gesamte deutsche Wirtschaft haben. In vielen Branchen ist es üblich, dass Selbständige nur für einen Auftraggeber arbeiten, beispielsweise im Vertrieb. Rund 10% der CDH-Mitglieder sind aus unterschiedlichen Gründen nur für einen Auftraggeber tätig. Würden Arbeitnehmerschutzrechte auf diese Handelsvertretungen ausgeweitet, kommen auf die Auftraggeber bei der Beauftragung solcher Handelsvertretungen zusätzlichen Kosten und Forderungen zu. Das könnte letztendlich dazu führen, dass sich die Auftraggeber gegen eine Zusammenarbeit entscheiden. Hierdurch würde den betroffenen Handelsvertretung die Grundlage ihres Unternehmens genommen.
Ähnlichen Folgen waren in Deutschland Ende der 90er-Jahren aufgetreten, als unter der damaligen Regierung ein Gesetz eingeführt wurde, das die nun auf europäischer Ebene diskutierte Ausdehnung von Arbeitnehmerschutzgesetze auf Selbständige mit nur einem Auftraggeber vorsah. Auch auf Betreiben der CDH wurde dieses Gesetz nach Änderungen wieder gänzlich aus dem deutschen Gesetzestext gestrichen.
Mit guten Argumenten und reichlich Erfahrung konnten die Abgeordneten nach zähem Ringen überzeugt werden. Mit ihrer Entscheidung geben die Abgeordneten Selbständigen mit einem Auftraggeber die Chance, zu wachsen und vor allem neue Arbeitsplätze zu schaffen.