- 47 Millionen gesetzlich Versicherte sind von Beitragserhöhungen betroffen
- Wechsel spart Beschäftigten bis zu 344 Euro pro Jahr und bringt bessere Leistungen
- Bei Beitragserhöhungen Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2023
Ein möglicher Grund: „Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren“, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24. „Diese Informationspflicht ist bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Versicherte laufen Gefahr, Beitragserhöhungen bei ihrer Krankenkasse gar nicht zu erkennen.“
Am wechselfreudigsten sind Verbraucher*innen zwischen 35 und 44 Jahren. Immerhin mehr als jede*r Fünfte aus dieser Altersgruppe hat kürzlich die Krankenkasse gewechselt oder hat es zeitnah vor. Die geringste Wechselaktivität gibt es in der Gruppe 55 Jahre oder älter (vier Prozent). Insgesamt bleiben knapp drei von vier Befragten ihrer Krankenkasse treu.
Durchschnittliche Zusatzbeitrag erhöht sich von 1,3 auf 1,6 Prozent
Der Gesetzgeber hatte im vergangenen Jahr für 2023 eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 auf 1,6 Prozent beschlossen. Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge verkündet haben, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bislang nur auf 1,5 Prozent. Weitere Erhöhungen im Jahresverlauf sind aber nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig ist die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel von 58.050 Euro auf 59.850 Euro gestiegen. Zusammen bedeutet das für viele Versicherte erhebliche Mehrkosten.
66 der 96 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 angehoben. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind über 46,8 Millionen von Mehrkosten betroffen. Durch die aktuellen Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher*innen bis zu 347 Euro mehr pro Jahr.2 26 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Immerhin vier Kassen senkten ihren Beitrag.
Hier geht es zur aktuellen Übersicht über die Zusatzbeiträge 2023
Wechsel spart Beschäftigten bis zu 344 Euro im Jahr – Leistungsverbesserungen möglich
Gesetzlich Versicherte sollten unbedingt den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse vergleichen, denn ein Wechsel lohnt sich. Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 1,99 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten Alternative mit 0,84 Prozent3 wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 344 Euro pro Jahr. Der gleiche Sparbetrag entfällt auf die Unternehmen. Selbständige tragen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil und können somit bis zu 688 Euro jährlich sparen.
„Neben der finanziellen Ersparnis können sich Versicherte durch einen Wechsel auch höhere Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder andere wichtige Zusatzleistungen sichern“, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24. „Versicherte müssen nicht zwischen niedrigen Beiträgen und guten Leistungen entscheiden, sondern profitieren mit einem Wechsel häufig von beidem.“
Beitragserhöhungen häufigster Wechselgrund – Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2023 nutzen
Häufigste Wechselgründe sind die aktuelle Beitragserhöhung der Krankenkasse (35 Prozent) und die grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Beitrag (30 Prozent). 25 Prozent der Befragten, die gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben, fehlten Zusatzleistungen bei der alten Krankenkasse. Außerdem sind fehlender Service oder negative Service-Erfahrungen für 24 Prozent der Befragten Gründe für den Krankenkassenwechsel.
„Unzufriedene Versicherte sollten nicht bei ihrer alten Krankenkasse bleiben“, sagt Dr. Daniel Güssow. „Ein Wechsel ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht. Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.“
Gesetzlich Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2023, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2023 erhöht hat. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um dann nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2023 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden. Unabhängig davon können Versicherte alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln.
1Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.045 Personen zwischen dem 2.1. und 4.1.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Die Frage lautete: Haben Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse in letzter Zeit gewechselt oder haben Sie dies in absehbarer Zeit vor? Antwortmöglichkeiten Ja, ich habe kürzlich gewechselt: 5 Prozent; Ja, ich habe vor, in absehbarer Zeit zu wechseln: 7 Prozent; Nein, ich habe nicht kürzlich gewechselt und habe es auch in absehbarer Zeit nicht vor: 73 Prozent; Trifft nicht zu, ich bin nicht gesetzlich krankenversichert: 10 Prozent; Weiß nicht/keine Angabe: 5 Prozent
2Aktuell erhöhen allgemein zugängliche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag um bis zu 0,7 Prozentpunkte. Die anteiligen Mehrkosten für Beschäftigte mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegen damit bei 209 Euro im Jahr. Zusätzlich steigen die finanziellen Belastungen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro auf 59.850 Euro. Die Mehrkosten hierfür liegen bei bis zu 137 Euro. Somit ergeben sich insgesamt Mehrkosten von bis zu 347 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze (59.850 Euro) markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.
3Diese Krankenkasse ist nur in Hamburg und Nordrhein-Westfahlen geöffnet. Die günstigste bundesweit verfügbare Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,90 Prozent. Hier beträgt die Ersparnis für Arbeitnehmer dann bis zu 326 Euro pro Jahr.