„Ein generelles Besuchsverbot, wie bereits an anderen Kliniken geregelt, wollen wir möglichst dringend vermeiden“, betont Geschäftsführer Oliver Stockinger.
„Der Klinikleitung im Klinikum Christophsbad ist bewusst, dass der Kontakt zu Freunden und Angehörigen wichtig für die Genesung sei. Die Einschränkungen sollen dazu beitragen, Infektionen innerhalb des Klinikums zu verhindern. Wir sind in der Verantwortung, die uns anvertrauten Personen und unsere Mitarbeitenden zu schützen. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahl an COVID-19-Patienten bleibt uns keine andere Wahl, als eine 2G-Regel für Besucher einzuführen“, erklären Geschäftsführer Oliver Stockinger und Ärztlicher Direktor Prof. Dr. Vasić.
Wie schon bei früheren Pandemiewellen sind für nicht-immunisierte Besucher von Intensiv- oder Palliativpatienten in Absprache mit dem jeweiligen Chefarzt oder dem Oberarzt der jeweiligen Station des Klinikums Christophsbad einzelne Ausnahmen mit negativem Testnachweis möglich.
Ab Mittwoch, dem 17.11.21, gilt zudem für ambulante und teilstationäre Patienten die 3G-Regel, d.h. nicht-immunisierte Patienten müssen für den Zugang zu Innenräumen einen negativen Schnelltest vorlegen. Ausgenommen von dieser Regel sind Patienten der Ambulanz der Christophsbad-Akademie für Psychotherapie (C-AP) in Haus 9. Schnelltests für Patienten sind in unserem Hause möglich. Die Gültigkeit dieses Tests ist allerdings auf die Klinik beschränkt. Gespräche mit nicht-immunisierte Patienten werden soweit möglich im Freien durchgeführt.
In den Gebäuden des Klinikums herrscht eine FFP2-Maskentragepflicht. Eine FFP2-Maske ist am Eingang für 1 Euro käuflich zu erwerben.
An den Pforten des Christophsbads werden weiterhin Impf-, Genesenen und Testnachweise sowie die FFP2-Maskenpflicht geprüft und Kontaktdaten erhoben.
Ein striktes Zutrittsverbot gilt für Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen oder Corona-Symptome aufweisen.