Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen März 2017 und Juni 2018 über die deutschsprachige Webseite https://bet365.com von seinem Wohnsitz in Deutschland online an Sportwetten teilgenommen. Wetteinsätze und Abbuchungen erfolgten über sein in Deutschland geführtes Girokonto. Im Laufe der Monate türmten sich seine Verluste durch die Wetten auf mehr als 46.000 Euro auf. Die Sportwetten wurden von der Hillside (Sports)LP, die ihren Sitz in Gibraltar hat, angeboten. Über die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Angebot von Sportwetten im Internet verfügte das Unternehmen nicht.
„Mit dem Angebot der Online-Sportwetten hat das Unternehmen daher gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Darum haben wir die Erstattung der Verluste gefordert“, erklärt Rechtsanwalt Cocron. Die Klage hatte weitgehend Erfolg.
Die Beklagte habe die Online-Sportwetten angeboten, ohne über eine gültige Konzession zu verfügen. Damit habe sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstoßen, nach dem das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war. Die von dem Kläger abgeschlossenen Wetten seien daher nichtig und die Zahlung der Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Daher müssten die Verluste erstattet werden, so das LG Landshut. „Bemerkenswert ist, dass das Gericht klarstellte, dass unter das Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht nur Online-Casinospiele, sondern auch Online-Sportwetten fallen, wenn der Anbieter über keine entsprechende Konzession verfügt“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und ohne die erforderliche Lizenz dürfen Online-Glücksspiele nicht angeboten werden. „Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten zurückzufordern“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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