Konkret hatte der unabhängige Gutachter die Abgasreinigung bei einem Audi Q5 TFSI 2.0 mit der Abgasnorm Euro 6 unter die Lupe genommen. Im Ergebnis deutet einiges darauf hin, dass das Fahrzeug eine Zykluserkennung aufweist und anhand des Lenkradwinkels erkennt, ob es sich im Prüfmodus befindet. Dann stößt das Fahrzeug weniger Abgase aus, während die Emissionen im realen Straßenverkehr wieder deutlich steigen.
Laut Gutachten steigt der Ausstoß an Kohlenmonoxid um 60 Prozent und der Ausstoß von Stickoxiden um 24 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer. Damit ist der zulässige Grenzwert von 60 mg/km für Benziner der Abgasnorm Euro 6 klar überschritten. Auch Audi hatte deutlich geringere Abgaswerte angegeben als das Gutachten zu Tage befördert hat.
Das Gutachten legt den Verdacht nahe, dass das Fahrzeug im Prüfzyklus in einen „sauberen Test-Modus“ schaltet und im Realbetrieb deutlich mehr Abgase ausgestoßen werden. „So ein Prinzip ist von den Abgasmanipulationen bei den Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 des VW-Konzerns bestens bekannt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Benzinern wird durch weitere Recherchen des SWR verstärkt. Demnach liegen dem Sender interne Dokumente des VW-Konzerns vor, die darauf hinweisen, dass bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551, wie dem Audi Q5, eine sog. Zykluserkennung vorliegt. Demnach würde die Schaltung des Automatikgetriebes verändert, wenn das Lenkrad bei der Abgasprüfung nicht eingeschlagen ist und der Abgasausstoß reduziert. Im Realbetrieb sei die Funktion kaum aktiv. Gegenüber den Behörden habe man die konkrete Lenkwinkelerkennung nicht dargelegt, heißt es in dem internen Dokument weiter.
„Es deutet einiges darauf hin, dass sich der Abgasskandal bei Audi auch auf Benziner ausgeweitet hat. US-Behörden verfolgen schon länger entsprechende Hinweise. Bestätigt sich der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung können betroffene Audi-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach Entscheidung des BGH ist eine derartige Prüfstandserkennung nicht zulässig“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/