Innerhalb eines Wochenendes veranlassten die Betrüger 150 Abbuchungen mit Beträgen von knapp unterhalb von € 1.000. Der Fall ähnelt im Betrugsmuster einem von der Kanzlei CLLB geführten Verfahren.
Auch hier kannten die Betrüger bereits die Kerndaten ihres Opfers und stellten sich diesem gegenüber telefonisch als vermeintliche Bankmitarbeiter vor. Weil der Betrüger den exakten Kontostand unserer Mandantschaft wusste und zudem mit der bekannten Telefonnummer der Sparkasse anrief, schöpfte diese keinen Verdacht.
Telefonnummern können mittels im Darknet verfügbarer Software manipuliert werden, sog. „Spoofing“, wie ein Cybercrime Spezialist der bayerischen Polizei gegenüber der SZ berichtete.
In rechtlicher Hinsicht haben Banken grundsätzlich den Schaden zu tragen, es sei denn, dem Bankkunden ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dessen Zahlungsdaten vorzuwerfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Betrüger bereits Zugriff auf das Konto gehabt haben mussten und dies durch eine 2-Faktor-Authentifzierung hätte verhindert werden können, ist der Bank ein nicht unerhebliches Mitverschulden anzulasten.
Hinzu kommen oftmals ungenügende Kontrollmechanismen, welche auffällige Transaktionen identifizieren können. In einem von der Kanzlei CLLB erfolgreich abgeschlossenen Verfahren belief sich der Schaden auf über € 132.000.
Die Erfahrung zeigt, dass Banken die unautorisiert abgebuchten Beträge oftmals direkt nach Klageeinreichung vollumfänglich zurückerstatten, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB zu berichten weiß.
CLLB Rechtsanwälte steht daher auch in Zukunft betroffenen Bankkunden zur Seite und wird deren Ansprüche durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.