Der Begriff „Blockchain“ und „Cryptocurrencies“ liegt in aller Munde. Gerade das Internet ist voller Meldungen rund um dieses spannende Thema. Viele wissen jedoch mit den beiden Begriffen nichts anzufangen und stehen damit ratlos vor den neuen Herausforderungen. Ein Erklärungsversuch.
Im System der „virtuellen Währungen“, wie Bitcoin, Monero, Ripple, Light Coin, Ether und vielen anderen Cryptocurrencies taucht immer auch der Begriff Blockchain auf. Doch was hat es damit auf sich?
Eine Blockchain kann man sich vorstellen, wie einen endlos langen Güterzug. Alle Transaktionen in der virtuellen Welt der Kryptowährungen werden auf Basis des Linked-Timestampings (verbundene Zeitstempel) in eine zeitliche Reihenfolge gebracht. Hierdurch bildet sich dann eine Kette aller Transaktionen der Kryptowährung. Dieser „Zug“ wird seit Bestehen der jeweiligen Kryptowährungen immer weiter fortgeführt und dadurch immer weiter ergänzt. Die gesamte Blockchain besteht damit aus einer Vielzahl von „Wagons“, den sogenannten Blöcken. Jeder Block enthält wiederum eine Liste, der in seinem „Wagon“ bearbeiten, vergangenen, Transaktionen.
Jeder Block verweist durch seinen „Hashwert“, der sich aus dem Inhalt des vorangegangenen Block errechnet, auf den hinter ihm liegenden „Wagon“. Somit ist sichergestellt, dass niemand unbemerkt einen Block entfernen, hinzufügen, oder verändern kann, denn dann würde der Hashwert nicht mehr stimmen. Das ist –vereinfacht dargestellt- das Sicherheitsprinzip der Blockchain.
Der „Blockchainzug“ besteht somit aus einer lückenlosen Dokumentation aller Transaktionen sämtlicher Einheiten der jeweiligen Kryptowährung, die seit Anbeginn der Währung jemals getätigt wurden, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Da das System dezentral und eigenständig funktioniert, gibt es keinen Administrator, der das System beeinflussen kann. Somit ist das Blockchainsystem eine neuartige Form der Verarbeitung diverser Datenprozesse, die keiner übergeordneten Instanz bedürfen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.
Hierin sehen vor Allem Finanzdienstleister ihre Chance, die bisher als „Zwischenhändler“ tätigen Banken und Bezahldienstleister und deren Provisions- und Maklergebühren bei zukünftigen Geschäften auszuschließen. Ein Dorn im Auge vieler etablierter Banken und Zahlungsdienstleister.
CLLB Rechtsanwälte berät bereits diverse Startups und Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.