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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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CLLB Rechtsanwälte erstreiten wegweisendes Urteil des OLG Dresden - Online-Casino muss Verlust zurückzahlen

(lifePR) (München, )
Nach einer Entscheidung des OLG Dresden können Spieler, die im Online-Casino Geld verloren haben, aufatmen: Mit Urteil vom 27.10.2022 entschied das OLG Dresden, dass ein Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat. Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, machte das OLG Dresden deutlich. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten. „Nach zahlreichen Urteilen von Landgerichten hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht den Rückzahlungsanspruch der Spieler mit einem Urteil bestätigt. Die Entscheidung des OLG Dresden ist bahnbrechend und dürfte richtungsweisend für weitere Urteile sein“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der Gerichte ist, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glückspiele im Internet bestand. Viele Anbieter haben trotzdem ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

So war es auch in dem zu Grunde liegenden Fall. Der Spieler hatte zwischen Juni 2019 und Mai 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 19.250 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos hatte auf der Webseite angegeben, dass sie über eine Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen verfügt. Allerdings gilt die Lizenz für Malta und nicht für Deutschland. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte im Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Diese Regelung sei schon in ihrem Wortlaut von seltener Eindeutigkeit und die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe gegen dieses Verbot verstoßen, machte das Gericht deutlich. Daher seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das OLG Dresden.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, machte das OLG weiter deutlich. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass der Kläger das Verbot überhaupt kannte und andererseits diene das Verbot in erster Linie dem Schutz des Spielers vor Spielsucht und betrügerischen Machenschaften. Dieses Ziel würde jedoch konterkariert, wenn die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürften. Wenn sie aber zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet sind, werde ihnen der Anreiz zur Aufrechterhaltung der illegalen Angebote genommen, machte das OLG Dresden deutlich.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Nach dem richtungsweisenden Urteil des OLG Dresden sind die Chancen der Spieler, ihre Verluste zurückzuholen, noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de
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