Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand es zur Überzeugung des Oberlandgerichts Saarbücken fest, dass der tätige Anlageberater bereits den Wissenstand des Ehemannes der Klägerin und seine persönlichen Erfahrungen im Bereich von Kapitalanlagen falsch beurteilt und darüber hinaus gemessen an der persönlichen Anlagesituation des Anlegers mit der Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG eine Anlage empfohlen hatte, welche weder dem Anlageziel noch dem Risikoprofil des Ehemannes der Klägerin entsprach.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers aus früherer Sicht vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken war die Beratung im vorliegenden Fall nicht anlegergerecht, da der Berater den Wissenstand, die Risikobereitschaft sowie die Anlageziele des Ehemannes der Klägerin jedenfalls fahrlässig falsch eingeschätzt hatte. So bestand im vom OLG Saarbrücken zu entscheidenden Fall insbesondere aufgrund fehlender Vorkenntnisse des Anlegers ein besonderer Beratungsbedarf, zudem war Anlagewunsch vordergründig eine sichere Anlage für die Altersvorsorge. Das OLG Saarbrücken hat die Beratungsgesellschaft daher zum Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen nebst Agio sowie der an die ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG geleisteten Rückzahlungen von ausstehenden Raten verurteilt.
Frau Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil für den Anleger erstritten hat, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.