Die MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG hat in der Vergangenheit Inhaber-Teilschuldverschreibungen an Anleger verkauft und mit einer Absicherung über eine Bankgarantie und eine Haftpflicht- und Ausfallversicherung geworben.
Nachdem einige Anleger mitgeteilt haben, dass sie ihr eingesetztes Kapital und die Zinsen nicht zum Fälligkeitstermin zurückbezahlt erhalten haben, haben sie sich an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts und um Durchsetzung ihrer Ansprüche gewandt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG, deren Ansprüche nicht vollständig und pünktlich bedient wurden, eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Überprüfung des Sachverhaltes zu beauftragen.