Für viele betroffene Anleger stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten in der jetzigen Situation bestehen.
"Sofern das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung anordnet, haben die Anleger die Möglichkeit, Ihre Forderungen gegenüber dem bestellten Sachwalter anzumelden" erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
"Darüber hinaus sind die Betroffenen - unabhängig von Verlauf des Insolvenzverfahrens - nicht rechtlos gestellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Anleihen auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger - und objektgerecht zu beraten" erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler weiter.
Wurde der Anleger von Seiten einer Bank und/oder einem Anlageberater/-vermittler fehlerhaft oder unvollständig aufgeklärt, kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Diese Ansprüche sind auf Rückabwicklung gerichtet. Der Anleger ist so zu stellen, als hätte er die jeweilige Anlage nie gezeichnet.
"Hinzu kommt, dass Banken nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet sind, Anlageinteressenten hinsichtlich vereinnahmter Rückvergütungen oder Provisionen aufzuklären" erläutert Rechtsanwalt Stefan Hösler. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, kann allein diese Pflichtverletzung einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bank begründen. Der Schadenersatzanspruch ist dabei auch hier auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet.
Unabhängig davon sollten die Erwerber von Windreich-Anleihen eine spezialisierte Kanzlei mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da es noch nicht Entschieden ist, ob die Windreich GmbH das Insolvenzverfahren in "Eigenregie" durchführen darf oder ob ein Insolvenzverwalter bestellt werden wird. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, welchen Verlauf das Insolvenzverfahren nehmen wird, sollte eine ordnungsgemäße Interessenvertretung bereits möglichst frühzeitig erfolgen.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft zwischenzeitlich auch die einzelnen Emissionsprospekte auf ihre Richtigkeit. Nach der Rechtsprechung müssen die Emissionsprospekte den interessierten Anleger vollständig und richtig über die der jeweiligen Kapitalanlage innewohnenden Risiken aufklären. Andernfalls sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Stefan Hösler rechtliche Beratung von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen.