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Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: EREM 7. German Wind KG

Oberlandesgericht Braunschweig verurteilt Nord/LB Norddeutsche Landesbank zu Schadensersatz

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 28.06.2012 hat das Oberlandesgericht Braunschweig einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zugesprochen. Der Ehemann der Klägerin hatte auf Empfehlung der Nord/LB Norddeutsche Landesbank eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG erworben.

Die Nord/LB Norddeutsche Landesbank wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr dazu verurteilt, der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin die investierte Summe zuzüglich 4 % Alternativzinsen seit 2002 (!) zu bezahlen. Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen musste sich die Klägerin anrechnen lassen.

Auf Empfehlung einer für die Nord/LB Norddeutsche Landesbank handelnden Anlageberaterin hatte die Anlegerin eine Kommanditbeteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 7. German Wind KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine riskante Unternehmensbeteiligung. Für Anleger der EREM Wind KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank eine Rückvergütung in Höhe von mindestens 8 % erhalten hat. Hierdurch hat die Nord/LB Norddeutsche Landesbank nach Einschätzung des Oberlandesgericht Braunschweig ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Oberlandesgericht Braunschweig weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese Provisionszahlung die Beteiligung nicht erworben hätte. Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich die Anlegerin nicht schadensmindernd anrechnen lassen. "Das Oberlandesgericht Braunschweig hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Banken für die Vermittlung der Beteiligungen an der EREM Wind KG Provisionen erhalten haben und dass diese Provisionen als aufklärungspflichtige Rückvergütungen zu bewerten sind", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Wir raten daher allen Anlegern der EREM Wind Fonds, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen", so Rechtsanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstritten hat, abschließend.
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