Die SEB AG begründet die geltend gemachten Ansprüche mit einer Wiederauflebung der Kommanditistenhaftung aufgrund vermeintlich haftungsschädlicher Ausschüttungen. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war sowohl Mit-Gründungskommanditistin, als auch Initiatorin der KG und darüber hinaus Darlehensgeberin.
In der Vergangenheit haben sich inanspruchgenommene Kommanditisten mit der Subsidiarität der Kommanditistenhaftung gegenüber Gesellschafter-Gläubiger gegen die Klagen verteidigt. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen jedoch in konkreten Fällen noch weitere Einwendungen, die den Ansprüchen entgegengehalten werden können. Diese sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in vergleichbaren Sachverhalten bereits Beklagte vertritt, rät allen in Anspruch genommenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden.