CLLB-Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen gegen den Mutterkonzern Meta eingereicht und auf die Verteidigungsstrategie des Internetkonzerns erwidert. Dieser bestreitet das Vorliegen einer Sicherheitslücke und behauptet, dass nur öffentlich zugängliche Daten abgegriffen worden seien.
Dies widerspricht den Aussagen der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälten vertretenen Mandanten, wonach die abgegriffenen Daten, insbesondere die Telefonnummer, privat gekennzeichnet waren. Zudem belegen der Kanzlei CLLB vorliegende Dokumente, dass eine IT-Sicherheitslücke in der Kontaktimport-Funktion bei Facebook bestand. Hierdurch war es Cyberkriminellen möglich, anhand einer Software die Telefonnummern dem jeweiligen User zuzuordnen.
Facebook hat somit, nach Überzeugung von CLLB-Rechtsanwälten, gegen die Pflicht verstoßen, die Daten ihrer Kunden gesetzeskonform dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu sichern. Des Weiteren hätte Facebook die betroffenen Personen unverzüglich über den Datenschutzverstoß informieren müssen. Aufgrund des Verstoßes gegen zwei wesentliche Pflichten aus der DSGVO, haben die Betroffenen daher einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, gem. Art. 82 DSGVO.
Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung, wonach sich die Höhe des Schadensersatzes auch nach dem Umsatz von Facebook und dessen Verschulden bemisst, wird die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte daher auch in Zukunft weitere Klagen einreichen.