Um was geht es:
Ein wesentliches Verkaufsargument bei einem Elektroauto ist dessen Reichweite, da viele Käufer aufgrund zahlreicher im Internet kursierender Horrorgeschichten von der schwierigen Suche nach Lademöglichkeiten fürs E-Auto Ladestopps fürchten. Umso angenehmer, wenn der Strom auch für längere Strecken reicht und man ohne Ladestopp ans Ziel kommt. Entscheidend hierfür ist die Reichweite des E-Autos.
Das US-Justizministerium ermittelt nun, ob Tesla hierzu bewusst falsche Angaben gemacht hat. Das wäre nicht nur wettbewerbsrechtlich zu sanktionieren, sondern vor allem auch für die einzelnen Kunden sehr ärgerlich, die sich im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben für den Kauf eines Tesla entschieden haben. Im Raum steht auch die Frage, ob vollständig geladene Tesla standardmäßig überhöhte Reichweiten anzeigen, die erst ab einem Batterieladestand von 50 % korrigiert werden. Sollte sich dies bewahrheiten, kommen Schadensersatzansprüche des einzelnen Tesla-Kunden in Betracht, die im Einzelfall bis zu einer Rückabwicklung des Kaufs reichen können.
Daneben haben sich auch wiederholt Teslakunden bei CLLB Rechtsanwälte gemeldet, die angaben, dass die Autopilotfunktion ihres Fahrzeugs nicht richtig arbeite, dass ihr Fahrzeug angegebene Fahrleistungen nicht erreichte und dass Ampeln und Stoppschilder nicht richtig erkannt würden.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte, der sich seit Jahren um autospezifische Fragestellungen kümmert, empfiehlt allen Käufern, die Schwierigkeiten haben, ihren Autohersteller zu einer Mangelbeseitigung zu bewegen, frühzeitig die Einschaltung eines versierten Anwalts. Beim Kauf vorhandene Rechtsschutzversicherungen übernehmen oft die Kosten hierfür.