Geklagt hatte eine betroffene Frau, welcher eine in der Warnmeldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genannte Spirale, die Ancora, eingesetzt wurde. Obwohl die Spirale eigentlich ohne Probleme für mindestens drei Jahre hätte liegen bleiben dürfen, sind die Ärmchen, aufgrund der fehlerhaften Dispergierung des Materials, beim Versuch die Spirale zu entfernen, gebrochen und in der Gebärmutter verblieben.
Dies war für die betroffene Frau mit enormen Schmerzen, insbesondere körperlicher, aber auch psychologischer Natur verbunden. Hinzu kamen ärztliche Eingriffe an einem besonders sensiblen und intimen Bereich zur Entfernung der Seitenarme.
Die Beklagte bestritt im Prozess das Vorliegen eines Produktfehlers. Zu Unrecht, wie nun das Landgericht Limburg feststellte und die Rechtsansicht von CLLB Rechtsanwälten bestätigte. Aufgrund der Tatsache, dass das konkrete Medizinprodukt einem Serienschaden ausgesetzt war, spricht der Beweis des ersten Anscheins bereits für das Vorliegen eines Produktefehlers. Damit wies das Produkt einen objektiven Sicherheitsmangel auf, der potenziell zu einem Schaden führen konnte, so das Gericht weiter und verurteilte den Hersteller auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Es handelt sich, soweit ersichtlich um das erste Urteil eines deutschen Gerichts, gegen den spanischen Hersteller Eurogine. Dieses gibt den betroffenen Frauen, welche sich bisher noch nicht für eine Klage entschieden haben, weitere Rechtssicherheit, das Schmerzensgeld-ansprüche berechtigt sind. Ferner wird es auch in den laufenden Verfahren eine positive Signalwirkung entfalten, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.
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