Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 503193

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Frau Aylin Pratsch +49 89 55299950

FlexLife Capital AG - Bestandskraft der Untersagung durch die BaFin

(lifePR) (München, )
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte die seit Monaten bestehende Unsicherheit bei den Kunden der FlexLife Capital AG nunmehr ein Ende finden. Denn die BaFin hat mit Presseveröffentlichung am 11.07.2014 mitgeteilt, dass die Untersagung der von der FlexLife Capital AG betriebenen Geschäftstätigkeit nunmehr bestandskräftig ist.

Hintergrund dieser Entscheidung der BaFin war ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG, da die BaFin vermutete, dass die FlexLife Capital AG ein erlaubnispflichtiges Geschäft betreibt, ohne eine Erlaubnis hierfür zu besitzen. Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG sieht vor, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren auszuzahlen. Nach Ansicht der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit hinsichtlich des Einlagengeschäfts untersagt.

Nach Auskunft der BaFin war dieser ursprüngliche Bescheid vom Juni 2013 jedoch nicht bestandskräftig. Auch wurde anscheinend die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt. "Die FlexLife Capital AG hätte demnach durchaus zunächst weiterhin die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit den Verkäufern auch auszahlen müssen", so die Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Dennoch stoppte die FlexLife Capital AG ab Juli 2013 sämtliche Auszahlungen an die Verkäufer und begründete dies stets mit dem durch die BaFin eingeleiteten Verfahren, wie geschädigte Verkäufer melden.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte ist durch die bestandskräftige Untersagung des Einlagengeschäfts zumindest aus aufsichtsrechtlicher Sicht Rechtssicherheit eingetreten. Ob dies jedoch dazu führen wird, dass die FlexLife Capital AG nun auch die ausstehenden Gelder an die Verkäufer zahlen wird, bleibt äußerst fraglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt berichten Verkäufer von Lebensversicherungen nach wie vor, dass die FlexLife Capital AG auf keinerlei Kontakt reagiert und weiterhin keine Zahlungen leistet.

CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, sich zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Darüber hinaus besteht parallel die Möglichkeit, die gegebenenfalls bestehenden Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, zu prüfen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.