Ferner hat das Landgericht München I die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG antragsgemäß dazu verurteilt, das auf die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin entfallende Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln.
Das Landgericht München I folgte in den Entscheidungsgründen der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Auffassung, dass der Klägerin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung zustand.
Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass die Beteiligung der Klägerin an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG durch wirksame außerordentliche Kündigung beendet wurde.
Ferner hat die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin Anspruch auf Ermittlung des auf ihre Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG entfallenden Auseinandersetzungsguthabens entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Beteiligungsverhältnis zu beenden. Ob eine Lösung von der Beteiligung möglich ist, sollten Anleger durch einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt prüfen lassen.