Die Beklagte betrieb eine deutschsprachige Internet-Domain, auf der sie die Teilnahme an Online-Glücksspielen anbot, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen. In der Annahme, dass das Angebot legal sei, nutzte der Kläger das Angebot und versuchte zwischen März 2019 und Dezember 2021 sein Glück bei den Online-Casinospielen. Ohne Erfolg. Am Ende hatte er insgesamt 14.300 Euro verloren.
„Mit ihrem Angebot hat die Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Da die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind, haben wir den Verlust für unseren Mandanten zurückgefordert“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Regensburg folgte der Argumentation. Es machte deutlich, dass Online-Glücksspiele in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Die Beklagte habe ihr Angebot dennoch auch Spielern in Deutschland zugänglich gemacht und somit gegen das Verbot verstoßen. Die Verträge seien daher gemäß § 134 BGB nichtig und die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Die Beklagte müsse dem Kläger den Verlust in Höhe von 14.300 Euro vollständig ersetzen, entschied das Gericht.
Maßgeblich sei der Zeitpunkt des Vertragsschlusses im März 2019. Dadurch komme es auf eine mögliche spätere Legalisierung des Angebots nicht an, da diese nicht rückwirkend auf den Vertrag anzuwenden sei, führte das Gericht aus. Zum 1. Juli 2021 wurde das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar etwas gelockert. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses habe es aber keinerlei relevante Duldung für Online-Glücksspiele gegeben, machte das LG Regensburg deutlich.
Auch wenn der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen möglicherweise gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dies seinem Rückforderungsanspruch nicht im Weg. Dies sei nur der Fall, wenn er bewusst verbotswidrig gehandelt oder sich dem Verbot leichtfertig verschlossen hat. Das sei nicht ersichtlich und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das Gericht.
„Inzwischen gibt es eine lange Reihe von Urteilen, die belegen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist für das Anbieten von Online-Glücksspielen nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/