München, 06.04.2017 – Eine von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin obsiegt vor dem Landgericht Berlin. Der Ehemann der Klägerin, der ihr seine Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH abgetreten hatte, zeichnete in 2006 eine Beteiligung an dem Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG (IVG 12) über nominal € 20.000,00.
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte war der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden. Diese unzureichende Aufklärung im Vorfeld der Beteiligungszeichnung müsse sich die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH (damals noch firmierend unter Wert-Konzept Verwaltungsgesellschaft mbH) zurechnen lassen.
Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und verurteilte die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH dazu, der Klägerin aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatz zu leisten.
Nach Beweisaufnahme kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass der Anleger im Vorfeld der Beteiligungszeichnung nicht ordnungsgemäß über das Risiko des Totalverlustes sowie das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt worden war.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, die ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.